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1. Altertum - S. 137

1895 - Stuttgart : Neff
Kleombrötos, der nach der Rückkehr der Besatzung der Kadmea ausgezogen war, verliess nach einigen Wochen Böotien wieder. Als der von ihm in Thespiä zurückgelassene Harmost Sphodrias versucht hatte, sich des Piräeus zu bemächtigen, und dafür nicht bestraft wurde (Sommer 378), gab Athen die spartafreundliche Haltung, die es nach dem Fall der Kadmea u. a. durch die Verurteilung der zwei Strategen gezeigt hatte, auf; es gestaltete seine Einzelbündnisse mit Chios, Mytilene, Methynma, Rhodos und Byzanz zu einem allgemeinen Bund um, dem zweiten attischen Seebund, dem alsbald auch Theben noch vor Frühjahr 377 beitrat. Der neue Bund sollte dazu dienen, die Freiheit der Hellenen vor Sparta zu schlitzen1). Da als Grundlage „der Königsfriede“ diente und deshalb die dem König unter-thänigen Hellenen ausgeschlossen waren, andrerseits die Aufnahme festländischer Barbaren ins Auge gefasst wurde, so fehlte diesem zweiten Bunde der dem Ursprung des ersten eigentümliche nationale Gedanke. Die Athener verpflichteten sich, damit die Autonomie der Bundesgenossen gewährleistet bleibe, keine Stadt mit Besatzungen, athenischen Beamten oder Tribut zu beschweren, und verzichteten auf Grundbesitz oder gar Anlage von Kleruchien im Gebiete der Bundesgenossen. Die kleineren Bundesgenossen zahlten aber bald, statt Kontingente zu stellen, „Beiträge“ (owrägeig). Ein ständiger Bundesrat (ovveöqiov), bei dem der Machtunterschied der Mitglieder nicht berücksichtigt war, vertrat in Athen die Bundesgenossen dem athenischen Staate gegenüber („oi A'&rjvatoi xal oi ovjujuaxoi“). Der neue Bund erweiterte sich rasch 11. a. durch den Sieg des Chabrias über eine spartanisch-peloponnesische Flotte bei Naxos (376) und dessen glückliche Unternehmungen an der thrakischen Küste, wie durch die Erfolge des Timotheos, Sohnes des Konon, im Westen (Seesieg bei Ahjzia, Leukas gegenüber, 375), welche den Beitritt der Kor-kyräer und des Molosserfürsten Alketas bewirkten. Zur Zeit seiner grössten Ausdehnung (373) zählte der Bund über 70 Mitglieder. Im Jahr 378/7 wurde in Athen die Erhebung der Vermögenssteuer durch Schätzung alles unbeweglichen und beweglichen Vermögens und Gründung der Symmorien, d. h. Steuerverbände, die Steuerpflichtige verschiedenen Steuerkapitals umfassten, neu geordnet. Die Steuerpflicht begann mit einem Vermögen von 25 Minen. ’) In dem die Erweiterung des Bundes über den Kreis der obigen sieben Mitglieder hinaus bezweckenden Volksbeschluss heisst es: ojtcog äv Aaxsdaiuovioi ecboi tos "Exxrjvag sxevflsoog xal ainovofiog rjov/i'av äysiv xrjv ymoav syovtag i/i ßeßnioji zip’ savxcöv.
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