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1. Altertum - S. 169

1895 - Stuttgart : Neff
— 169 — Uebergriffe der Aetoler im Peloponnes veranlassten den sog. „Bundesgenossenkrieg“ (220—217), in dem die Achäer, Thessaler, Epiroten, Akarnanen, Phoker, Böoter, Messenier unter Führung des makedonischen Königs Philipp \. die Aetoler bekriegten. Ihm machte nach furchtbarer Verheerung Griechenlands und bedeutender Schwächung des ätolischen und des achäischen Bundes der Friede von Naupaktos ein Ende, der, auf der Grundlage des status quo abgeschlossen, Philipp im Besitz von Triphylien beliess. Bald nach diesem Frieden griff die römische Macht in die Verhältnisse Griechenlands ein, das dann aufhörte, für die politische Geschichte selbständige Bedeutung zu haben. Für den ätolischen und den achäischen Bund ist es eigentümlich, dass sie nicht auf der Grundlage der Hegemonie errichtet waren. Dem höchsten Beamten des ätolischen Bundesstaates, dem jährlich gewählten Stra-tegos stand für Leitung der auswärtigen Politik und für Vorbereitung und Leitung der höchsten Bundesversammlung ein ständiger Bundesrat (ovveöqoi oder an6xxr\xoi) zur Seite, in dem die Bundesstädte nach Massgabe ihrer Grösse vertreten waren. Die höchste Bundesversammlung, welche die Bundesbeamten: den Strategen, Hipparchen, Kanzler (yga/Lifxarsvg) und Schatzmeister, wählte und über Krieg und Frieden entschied, war die panätolische Landgemeinde, bei der jeder Bürger einer Bundesstadt mitwirken konnte. Regelmässig wurde sie alljährlich einmal in Thermon gehalten, zuweilen fand sie auch in Delphi statt. Neben den eigentlichen Bundesgliedern, zu denen eine Zeit lang auch die Thessaler gehörten, gab es „zugewandte Orte“: Eleer, Messenier, Kephal-lenia und die Städte Lysimachia, Kios und Kalchedon. Seine Kriege führte der Bund mit eigenen Aufgeboten; die Aetoler thaten auch auswärts Solddienste. An der Spitze des achäischen Bundesstaates stand seit etwa 255 auch ein Stratege (früher zwei), der in Leitung der auswärtigen Angelegenheiten und in Vorbereitung und Leitung der Bundesversammlung gebunden war an die Mitwirkung der 10 Damiorgoi; in der Kriegführung war ■er ziemlich unumschränkt. Die Wahl der Bundesbeamten: des Strategen, Hipparchen, Nauarchen, Grammateus, der Abschluss von Verträgen, namentlich die Aufnahme neuer Bundesmitglieder, und der Beschluss eines Verteidigungskriegs standen der Bundesversammlung („Synodos“) zu, deren Besuch von «inem Zensus abhängig war, und in der nach Städten gestimmt wurde; es wurden jährlich mindestens zwei gehalten, bis 189 in Aegion, von da an abwechselnd in jeder Bundesstadt. In ausserordentlichen Fällen, wenn es sich darum handelte, ohne dass Bundesgebiet unmittelbar verletzt war, eine auswärtige Macht kriegerisch zu unterstützen, wurde eine allgemeine Landgemeinde berufen, die aber nur vorher bestimmte Fragen behandeln und nur 3 Tage dauern durfte. Uebersieht über die hellenistischen Staaten. Li Asien (bezw. Afrika) waren zwei Grossreiche entstanden: 1) das ägyptische Reich der Ptolemäer oder Lagiden, welche die ägyptischen Priester begünstigten und für die einheimische Religion Bauten aufführten, im wesentlichen die alte Staatsordnung, vor allem das alte Finanzwesen beibehielten, als Stütze ihrer Herrschaft und zur Führung der Kriege ein hauptsächlich aus Makedonen, Griechen und Kelten bestehendes Söldnerheer unterhielten und in Alexandria residierten. Unter ihrer Herrschaft hel-lenisierte sich Aegypten. Zu ihrem Reiche gehörten ausser Aegypten: Cypern, seit 258 endgültig Kyrene, lange auch Cölesyrien (mit Judäa) und Phönikien.
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