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1. Altertum - S. 291

1895 - Stuttgart : Neff
— 291 — mählung’ mit Cäsars Tochter Julia noch enger mit diesem verbunden, die Aufgabe übernahm, die Hauptstadt im Interesse der Machthaber zu beherrschen. § 101. Die Unterwerfung Galliens durch Cäsar. Die ethnographischen, staatlichen und sozialen Verhältnisse Galliens vor Cäsar. In Gallien sassen an den Pyrenäen und bis zur Garonne als Rest der Urbevölkerung die aquitanischen Völkerschaften iberischen Ursprungs (an der Garonnemiindung die keltischen Bituriger mit der Hauptstadt Burdigäla), in Massalia seit 600 Griechen, am linken Ufer des Nieder-rheins seit kurzem eingedrungene germanische Völkerschaften, dieaduatüker (an der Sambre), ein Ueberrest der wandernden Cimbern, und die Tungrer (an der Maas um Lüttich); auch die Treverer (um Trier) und die Nervier (im Hennegau) waren vielleicht Germanen. Das übrige Gallien bis zum Ehein erfüllten in zusammenhängender Masse Kelten, die mit ihren Stammesgenossen in Britannien in regem Verkehr, aber mit denen in Spanien und in dem heutigen Oesterreich in geringer Verbindung standen; aus den rechtsrheinischen Gebieten waren die Kelten damals bereits durch das Vordringen der Germanen fast ganz verdrängt, die italischen Kelten waren vernichtet oder romanisiert (Gallia togata). Auch in der Provinz Narbo (Gallia Bracata), wo es seit dem Cimbernkrieg infolge der Erpressungen der römischen Beamten wiederholt zu Aufständen einzelner Völkerschaften kam, so im Jahr 61 der Allobröger (vgl. S. 287), hatte die Romanisierung rasche Fortschritte gemacht (Kolonisten, Kauf leute, Auswanderer, Ackerbauern und Viehzüchter im Dienst römischer Latifundienbesitzer). In dem freien Keltenland nördlich der Cevennen (Gauia Comata) wohnte die verhältnismässig zahlreiche Bevölkerung in Höfen, offenen Dörfern und ummauerten Städten; ihre Beschäftigung bildeten, ausser dem wenig geachteten Ackerbau, treffliche Viehzucht, reger Handel zu Land und zu Wasser in Gallien und auf Segelschiffen mit den stammverwandten Briten (Zinn), Gewinnung und Bearbeitung der Metalle; die Dichtkunst wurde von wandernden Sängern, Naturwissenschaft und Philosophie von den der (griechischen) Schrift kundigen Priestern gepflegt. Die staatliche Verfassung beruhte auf dem Gau mit dem Fürsten und dem Rat der Aeltesten an der Spitze der Gemeinde freier, waffenfähiger Männer, die Städte hatten keine politische Bedeutung; aber die übermächtigen Adligen, die, von einer grossen Gefolgschaft reisiger Knechte (ambacti) umgeben, das Faustrecht übten, hatten überall die Gemeinfreien wirtschaftlich abhängig und schliesslich zu unfreien Hörigen gemacht, in den grösseren Gauen des Südens bereits auch das Königtum beseitigt und durch jährlich gewählte Beamte (vergobretus) ersetzt. Eine gewisse nationale Einheit bestand durch die enge politische und verwandtschaftliche Verbindung des Adels und namentlich durch die feste Organisation der ganz Gallien (und Britannien) mit einem religiösen Band umfassenden Priesterschaft der Druiden (Oberhaupt, von den Priestern selbst gewählt; jährliche Zusammenkünfte; Leitung eigener Schulen); die gläubige und gehorsame Ergebenheit des Volks und wichtige Rechte (Freiheit von Steuer und Kriegsdienst, Befugnis zur Ausschliessung aus der religiösen Gemeinschaft, ausgedehnte Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit, Mitwirkung bei Wahlen, bei Kriegserklärung und Friedensschluss) gaben den Druiden einen weitreichenden Einfluss im staatlichen Leben. Zu einer politischen Einigung der ganzen Nation kam es nicht, nur Gaubünde bestanden unter Führung eines mächtigen Gaues, dem die schwächeren zur Heeresfolge und bisweilen zu Tributzahlung verpflichtet waren, so der Bund
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