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1. Geschichte - S. 25

1908 - Breslau : Hirt
§ 15. Das Leben im Mittelalter. 25 kamen am Sonntage zusammen, um in Singschulen ihre Lieder vorzutragen (Meistersänger). Da sie oft mehr Wert auf die Form als auf den Inhalt legten, so sank ihre Poesie zu bloßer Reimerei herab. Der berühmteste Meistersänger war der Schuhmacher Hans Sachs in Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers. 2. Die Baukunst trat frühe in den Drenst der Kirche. Bis in die Zeit der ersten Hohenstaufen erbaute man die Gotteshäuser in dem aus Italien stammenden romanischen Baustile, kenntlich an den halbkreisrunden Bogen der Fensteröffnungen und Portale (die Dome zu Speier, Worms und Mainz). Gegen Ende der Hohenstaufenzeit bildete sich am unteren Rhein und im nördlichen Frankreich ein Baustil aus, bei dem an die Stelle des Rundbogens der Spitzbogen trat, es ist der gotische. Ein Abbild des mächtigen deutschen Waldes, steigen die schlanken Säulen wie Bäume empor. Aus ihnen wachsen, Ästen und Zweigen vergleichbar, die Rippen des Gewölbes hervor, sich vielfach verzweigend. Prächtige Steinmetzarbeit, meist Blattformen, schmücken die Säulenknäufe und das groß-artige Portal. Durch die hohen, kunstvoll gemalten Fenster fiel ein gemildertes, zu frommer Andacht stimmendes Licht. Aber die Hauptzier der gotischen Kirchen sind die schlanken Türme, die, je höher sie aufsteigen, desto leichter und zierlicher werden, bis sie mit einer gewaltigen Blume in Kreuzesform endigen. Das höchste Kleinod dieses Baustiles ist der Kölner Dom, dessen Bau, im Jahre 1248 begonnen, dann Jahrhunderte unterbrochen, in unseren Tagen durch Preußens Könige vollendet wurde. An stolzer Pracht steht ihm zunächst das Straßburger Münster. Erwin von Steinbach entwarf den Plan zu demselben; vier Jahrhunderte hat man daran gebaut. — Auch weltlichen Zwecken dienende Gebäude wurden im gotischen Süle aufgeführt, z. B. die Marienburg der Deutschritter, das Rathaus zu Breslau, das zu Braunschweig und der Artushof in Danzig. Von den heutigen Städten hat Nürnberg fein altertümliches Gepräge gewahrt. E. Die Rechtspflege. 1. Sie war von Karl dem Großen so geordnet worden, daß nicht mehr alle Freien an den Gerichtstagen teilnahmen. Nur einige gewählte Männer, Schöffen genannt, führten das Richteramt unter dem Vorsitze eines kaiserlichen Beamten. Anfänglich gab es keine geschriebenen Gesetze; man richtete nach Sitte und Herkommen. Später schrieb man die Gesetze auf. Solche Gesetzsammlungen sind der Sachsen-und der Schwabenspiegel, so genannt, „weil man darin sein rechtlich geordnetes Leben erkennen sollte, wie in einem Spiegel". Überaus gewalttätig war die Rechtspflege. Verweigerte der Verklagte das Geständnis, so wurde es durch Folterqualen ertzreßt, oder der Arme mußte durch ein Gottesurteil seine Unschuld beweisen, weil man meinte, Gott werde den Unschuldigen nicht zu Schaden kommen lassen. Darum mußten Verklagte zum Beweise ihrer Unschuld glühendes Eisen tragen, die Hand in siedendes Wasser stecken u. bergt — Aber die Rechtspflege wurde noch schlechter, als bei dem Sinken der Kaisermacht die kleineren Fürsten und Grundherren
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