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1. Geschichte für Volks- und Bürgerschulen : mit Abbildungen - S. 36

1892 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I — 36 — hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit 8—10 Pferden bespannt. Die Straße war, damit der Zoll nicht umgangen werden konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Richtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das „Geleit" kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem Bruchteile der gekauften Waren — in der Heimat an. 6. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf ober plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen biefe Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe ans, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bnnb nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch anbre Stabte diesem Bünbuisse bei, wie Braunschweig, Stralsunb, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königsberg, Magbeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürgermeister von Danzig dem Könige von Dänemark den Krieg. In Lübeck war der Bundestag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. H. aus dem Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 24. Femgerichte. Der schwarze Tod. Frondienste. 1. Femgerichte. Die Femgerichte sind aus den alten Volksgerichten der Franken hervorgegangen. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sie sich durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freifchöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Gericht wurde auf der „Malstätte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl". Vor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl war in Dortmund unter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgerichte verklagt, dann ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf feiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Labung des Nachts an das Thor, schnitten aus bemselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen breimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schuldig, ober wurde er überführt, dann sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todesstrafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der Angeklagte nicht, so galt er für schuldig und ward „verfemt". Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben und der also Verfemte von allen Wissenben verfolgt. Keiner von ihnen burfte das Urteil verraten, aber jeber hatte die Pflicht, es zu vollstrecken, boch mußten sie babei zu breien fein. Wo sie des Verfemten habhaft werben konnten, zu Haufe ober auf der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn.
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