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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 95

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
und fränkischen Kaiser. 95 Vater gewollt, ließ er diesen in Ingelheim zurück und hieß ihn dort seine Rückkehr abwarten, aber beide sind sich nie wieder im Leben begegnet. Tage und Wochen hatte Heinrich Iv. in Ingelheim vergeblich auf die Ankunft des Sohnes gewartet, bis er endlich mit Hülfe einiger Getreuen die Burg verlassen und den Rhein hinab fahren konnte. Seine Sache war noch keineswegs verloren, denn nicht nur die Städte, sondern auch einige Bischöfe und Fürsten nahmen sich seiner an. Er war eben im Begriff, ein Heer zu sammeln und dem verräterischen Sohn entgegen zu treten, da ereilte ihn am 7. August 1106 zu Lüttich der Tod. Ruhig ging er ihm entgegen, beichtete reuig seine Sünden und nahm gläubig das heilige Abendmahl. Sterbend sandte er Boten des Friedens an den Papst und an seinen Sohn ab. Des Kaisers letzter Wunsch war, an der Seite seiner Vorfahren im Dom zu Speier die Ruhestätte zu finden. Fünf Jahre aber blieb die Kaiserleiche auf Befehl der Bischöfe in ungeweihter Kapelle am Speirer Dom stehen, bis der Bannfluch aufgehoben wurde; erst 1111 wurde sie beigesetzt. 8. Rückblick auf Heinrich Iv. Heinrich war der unglücklichste aller Kaiser. Verrat und Treubruch habe» ihn während seines ganzen Lebens von einem Kampf in den andern getrieben. Er war ein reich begabter Fürst, war mitleidig und freigebig, besonders gegen die Geistlichkeit und die Armen; ^>as Volk klagte laut am Sarge des hochgeliebten Herrschers. Er verzieh leicht, zu leicht seinen Gegnern, wenn sie seine Gnade anflehten; selbst Meuchelmörder, die gegen ihn gedungen waren, ließ er straflos von dannen ziehen. Sein langes und schweres Unglück hat seinen Charakter, der anfänglich nicht fest war, gebessert. 9. Jener treulose Heinrich folgte dem Vater als Heinrich V. 1106—1125. Seine Regierung war säst ein beständiger Streit mit dem Papste wegen der Belehnung der Bischöfe. Durch Vermittelung der deutschen Fürsten kam 1122 ein Vergleich zustande: „Die Bischöfe sollen in Gegenwart des Kaisers oder seines Vertreters von den Domherren gewählt werden. Dann soll sie der Kaiser durch Belehnung mit dem Szepter in ihren weltlichen Besitz einsetzen, der Papst ihnen durch Ring und Stab die geistliche Würde verleihen." (Wormser Konkordat). Damit war die Unabhängigkeit des Papstes vom Kaiser ausgesprochen, die Bestätigung der Papstwahl durch den Kaiser hörte auf.
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