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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 167

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
bis zum Ende des Zwischenreiches. 167 Großhändler Anteil an der Stadtverwaltung. Wo das der Fall war, da traten gewählte Bürgermeister an die Spitze der Verwaltung. Dnrch Handel und Gewerbethätigkeit kamen die Städte zu Reichtum und dadurch zu Macht. Nicht nur Heinrich Iv., sondern auch die Hohenstaufen gewährten den Städten für Geld und Waffenhülfe gewisse Rechte und Handelsvorrechte, so vor allem das Stapelrecht. Danach mußten die Frachten an jedem Orte, der das Stapelrecht besaß, eine bestimmte Zeit und an bestimmten Plätzen, im Kaufhause, an der Wage oder sonstwo den Bürgern des Ortes feilgeboten werden und durften nur, wenn sie unverkauft geblieben waren, weiter geführt werden. Die Bürger waren oftmals eine Stütze der Kaiser gegen den Papst und die Fürsten, wie wir bereits aus den Kämpfen Heinrichs Iv. wissen. Sie bildeten an Stelle der fast ganz geschwundenen freien Bauern einen tüchtigen Mittelstand. 2. Einfluß der Kreuzzüge. Zunächst hob sich die Zahl der Einwohner, denn viele der freigewordenen Leibeigenen zogen in die Städte und übten nun das Handwerk aus. Infolge der Verarmung des Adels kamen viele Rittergüter durch Pfand oder Kauf in den Besitz der reichen Städter. Der Reichtum derselben wurde durcb die Belebung des Handels und der Gewerbethätigkeit nur uoch erhöht. Dieser durch den Handel vorzugsweise herbeigeführte Aufschwung der Städte brachte diese aber auch zu einer bedeutenden Selbständigkeit. Denn neben den schon erhaltenen Handelsvorrechten brachten die Städte allmählich auch noch verschiedene Rechte an sich, die die Könige und Fürsten bisher selbst ausgeübt hatten. So errangen sie, freilich oft nicht ohne die schwersten Kämpfe mit den Bischöfen, das Recht des eigenen Gerichts, der Polizei, der Münze, des Zolls, der Besteuerung und sogar des Fehderechts. Hatte eine Stadt diese Rechte errungen, so wurde sie zur „Reichsstadt," die ebenso wie die Fürsten in dem Kaiser ihren unmittelbaren Herrn sah; erlang sie nur das Recht der eigenen inneren Verwaltung, dann blieb sie eine „Landstadt" unter der Oberhoheit eines Fürsten. Infolge dieser Errungenschaften veränderte sich auch die Städteverfassung. Ans den Burgmannen und den reichen Kaufleuten bildete sich der Stadtadel (Patrizier), dieser besetzte die Ratsstellen. Diesem gegenüber vereinigten sich die wohlhabend gewordenen Handwerker in „Zünften" zusammen, die an der städtischen Verwaltung zunächst keinen Anteil hatten, wohl aber kriegsdienstpflichtig waren. Als die Zünfte in späterer Zeit immermehr an Bedeutung wuchsen, suchten auch sie Anteil an der Stadtverwaltung zu gewinnen.
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