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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 194

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
194 Zustände unseres Volkes von der Zeit Konrads I. das Mahl nicht zu verekeln; sie ermahnen auf das dringlichste, nicht mit bloßer Hand die Kehle zu jucken, sondern statt dessen lieber einen Gewandzipfel zu nehmen, während des Essens nicht die Nase zu säubern, sich nicht an den Augen oder in den Ohren zu schaffen machen; es schicke sich durchaus nicht, sich in die bloße Hand zu schneuzen oder das Tischtuch dazu zu benutzen, nicht mit bloßer Hand ins Salzfaß zu greifen, nicht des Nachbars Löffel zu gebrauchen, nicht das Brotstück, mit dem man die Schüssel austunkt, abzubeißen und dann wieder zu benutzen, nicht aus der Schüssel zu schlürfen oder sie mit den Fingern auszuwischen, sich auf den Tisch zu stützen, babei zu schnaufen, zu schmatzen und sonst unpassenbe Töne von sich zu geben, mit dem Messer in den Zähnen zu stochern, auch im Verlause des Mahles den Gürtel weiter zu lassen. Solche Leute mußten erinnert werben, sich vor dem Trinken erst den Mund zu wischen, die abgenagten Knochen nicht wieder in die Schüssel zu werfen, das Brot nicht beim Schneiden an die Brust zu drücken, nicht dabei die Finger auf das Messer zu stützen, vor allem aber sich nicht beim Essen und Trinken zu übernehmen. Die Damen werden ganz besonders ermahnt, die Finger nicht bis an den Knöchel in die Brühen zu tauchen, sich die Lippen nicht mit Suppe, Wasser oder fettem Fleisch unsauber zu machen, nicht zuviel auf einmal in den Mund zu nehmen; die Bissen mit den Fingerspitzen fein anzufassen, sich nicht zu betropsen, beim Trinken nicht zu begießen und nicht mit vollem Munde trinken, mußte eine Dame bedacht fein. Auch sollte sie langsam trinken und den Becher nicht auf einen Zug teeren, besonders sich aber vorsehen, daß sie nicht zuviel trinke. Stand es so in den vornehmen Kreisen, wie mögen da die Sitten des gemeinen Mannes gewesen sein? Indem Gedichte „Renner" heißt es: In ein dorf kom ich geritten, da lagen gebaut1) nach ihren fite»2) an ir gemache3) uff ir roammen,4) zu irn hanbten saßen ir arnmen,5) die mit fltzze6) tierlm7) fuochten. Dell Bauern im Österreichischen war, wie ein Dichter berichtet, die Nahrung gesetzlich vorgeschrieben. Wildbret war ihnen verboten, dagegen sonstiges Fleisch, Kraut und Gerstenbrei erlaubt; in der Fastenzeit sollten sie Hanf, Linsen und Bohnen genießen, Fischgerichte aber und Öl den Herren überlassen; doch, klagt der Dichter, aßen die reicheren Bauern ebenso wie die Herren alles, „was man nur Gutes finden mag*)." i) Bauern 2) Sitten 3) Zimmer 4) Leib, Bauch 6) Mutter 6) Fleiß 7) Tierchen. *) Mit Benutzung der erwähnten Werke von Schulz, Weinyold und Pfalz.
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