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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 223

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
bis zu Maximilian I. 223 eines Obersten den Auftrag erhielten, eine bestimmte Anzahl Volk zum Kampf unter dem Reichsbanner zu sammeln. Hatte der Oberst an seine alten Genossen, die müßig daheim saßen, die Aufforderung erlassen, in seinem Regiment als Hauptleute zu dienen, so wurden in Stadt und Land die Werbetrommeln gerührt, die Söldlinge mit Laufgeld versehen, um sich am bestimmten Tag und Ort vor kaiserlichen Musterherren zur Musterung zu stellen. Kein Dieb, kein Verbrecher erlangte Ausnahme; alle mußten makellos und mit reiner Ehre dastehen. Jedes räudige Schaf, das etwa bei der Prüfung des Vorlebens durchschlüpfte, wurde aus der Reihe der Krieger gestoßen. Auch konnte nur der, welcher sich selbst mit Wams und Schuhen, mit einer Blechhaube, einem Harnisch, gutem Schwerte und tüchtigem Spieße auszurüsten imstande war, auf Aufnahme in das Fähnlein rechnen. Vorzugsweise war es der Mittelstand aus Stadt und Land, den der Kriegsruf anlockte. Allmählich folgten auch die vornehmen Stände nach. Eitelfritz, Graf von Zollern, war der erste deutsche Edelmann, der den Ritterspeer mit dem Landsknechtspieß vertauschte. Kaiser Maximilian ging selbst mit gutem Beispiel voran und zog einmal inmitten von neunhundert mit Landsknechtrüstung versehenen Fürsten und Edelleuten in die Reichsstadt Köln ein. Bald drängte sich der Adel in Menge zu dem neuen rühm- und lohnverheißenden Waffenhandwerk und aus seiner Mitte war auch der kaiserliche Feldhauptmann Georg von Frundsberg hervorgegangen, der die verachteten Rotten zu einem angesehenen kaiserlichen Fußvolk umschuf. Unter ihm herrschte eine ziemlich strenge Zucht. Die Landsknechte banden sich durch den Fahneneid, Plünderung in Freundesland war ihnen streng verboten, ebenso alles gotteslästerliche Fluchen und Schwören. Um die Ordnung aufrecht zu erhalten, hatte jedes „Fähnlein", deren ein Regiment zehn bis sechzehn zählte, einen „Prosoß", der die Strafen vollziehen ließ, die der „Schultheiß", der Richter des Regiments, mit seinen zwölf Geschworenen über die Schuldigen verhängte. Die schwerste Strafe war die „des Rechtes der langen Spieße", eine furchtbare Todesstrafe. Eine Gasse ward gebildet und deren eine Öffnung dem Rücken der Sonne zugekehrt, Fähnriche mit verhüllter Fahne verschlossen dieselbe. Aus dem eisen-starrenden Engpaß zu entkommen war unmöglich, denn unerbittlich mußte der, durch dessen Schuld der „arme Mann" etwa entronnen war, in die Fußtapfen des Flüchtigen treten. Nach kurzer Beichte fielen die Fesseln des Verurteilten, er war zum letztenmal frei. Ein
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