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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 332

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
332 Zustände des deutschen Volkes Herr Vater" und „Ew. Gnaden" oder Ew. Liebden" an. Selbst wenn Fürstinnen an ihre Söhne schrieben, wurde neben der Anrede „Freundlicher und vielgeliebter Sohn" der Titel „Hochgeborner Fürst" und die Formel „Ew. Liebden" nicht vergessen. Mit Verwandtschaftstiteln waren die Fürstinnen gegeneinander sehr freigebig. Am allgemeinsten bedienten sie sich gegenseitig der Benennung „Muhme," jedoch selten allein, gewöhnlich folgten dem Titel „Hochgeborne Fürstin" noch die Benennungen „freundliche, vielgeliebte Muhme und Schwester." Inmitten solch einfacher Verhältnisse, wo die Fürsten noch von ihren Frauen als ihren „Wirtinnen" redeten, wuchsen unter Leitung der Mutter und der Hofmeisterin im sogenannten „Frauenzimmer" die fürstlichen Kinder auf. Während der junge Prinz bald der Pflege der Mutter entnommen und der Führung und Belehrung eines Hofmeisters übergeben ward, schweigend den Verhandlungen über Staatsangelegenheiten zuhören und fleißig in den Schreibstuben der fürstlichen Räte mitarbeiten mußte, um die Kunst des Regierens von unten auf zu lernen und nach seiner Lehrzeit sich auf Reisen begab, reifte das Fräulein zur „ehr- und tugendreichen Jungfrau" in der weiblichen Umgebung heran, ohne daß an eine gründliche Unterweisung in allerlei Kunst und Wissenschaft gedacht ward. Lesen, Schreiben und Religion, dazu etwas Geographie, deutsche Sprache und etwas Latein waren die einziger: Gegenstände des Unterrichts. Unter Leitung der Mutter und der Hofmeisterin, der Obervorsteherin der Hofjungfrauen, wuchs im sogenannten Frauenzimmer das fürstliche Fräulein heran. Zu Hofmeisterinnen wählte man die ausgezeichnetsten vom Adel. Die Verheiratung machte töchterreichen Fürstinnen oft viel Sorgen und Schwierigkeiten, die durch die Religionsspaltung noch gesteigert wurden. Heiraten zwischen katholischen und protestantischen Höfen fanden damals selten statt. Sehr schlimm waren die früher in Klöstern versorgten und nachher durch die kirchlichen Umwälzungen wieder zur Freiheit gelangten Prinzessinnen daran. Sehr sorgfältig ging man bei Festsetzung des Heiratsgutes zu Werke, worüber beiderseitig bestellte Räte oft lange Verhandlungen pflogen. An den künftigen Gemahl wurde ein gewisses Heiratsgut als bleibendes Kapital gezahlt, der seiner Gemahlin dagegen einen ländlichen Besitz verschrieb, aus dem sie einen bestimmten Ertrag an Geld und Naturalien für ihre Bedürfnisse und ihren eignen Hofstaat bezog und wo sie als Witwe ihren Witwensitz nehmen konnte. Die Morgengabe bestimmte der Fürst für seine künftige Gemahlin selbst. Sie
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