Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 521

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
Deutsche Zustände im Zeitalter Friedrichs des Großen. 521 wurden. Er hob die Leibeigenschaft der Bauern auf*) und führte eine gleichmäßige Besteuerung und Gleichstellung aller vor dem Gesetze ein. Allgemeine Unzufriedenheit in allen Klaffen der Bevölkerung, ein offener Aufstand in Belgien und ein drohender in Ungarn waren die Folgen seiner Bestrebungen. Joseph starb aus Gram über seine fruchtlose Lebensthätigkeit. „Ich habe das Unglück gehabt, alle meine Entwürfe scheitern zu sehen." Unter seinem Nachfolger Leopold Ii. blieb nur das Toleranzedikt und die Aufhebung der Leibeigenschaft bestehen. Deutscht Zustände int Zeitalter Friedrichs d. Großen. I. Slaatsleben. 1. Der Kaiser und seine Befugnisse, früher und damals. An der Spitze Deutschlands, oder wie Friedrich der Große sagte, „der erlauchten Fürstenrepublik des deutschen Reiches," stand der erwählte römische Kaiser. Seitdem Maximilian I. gegen den früheren Gebrauch, ohne in Rom vom Papst zum Kaiser gekrönt zu sein, den Kaisertitel angenommen hatte, nannte sich das jedesmalige Reichsoberhaupt „erwählter römischer Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, in Germanien König." Indessen wurde doch zur Führung dieses Titels die deutsche Krönung vorausgesetzt; war diese noch nicht erfolgt, so war der Titel nur: „Erwählter römischer König." a) Die Wahl des Kaisers. Diese hatte Kurmainz zu bestimmen, und zwar hatte diese Wahl in einer Reichsstadt stattzufinden. Nach altem Herkommen mußte der zu Wählende ein Franke oder Deutscher sein, d. h. er mußte einem der aus dem Reiche Karls des Großen hervorgegangenen Staaten angehören und konnte nur ehrlicher Geburt und von hohem Adel sein. Geistliche und Jünglinge unter achtzehn Jahren waren von der Bewerbung ausgeschlossen. In betreff der Religion des zu Wählenden war keine Bestimmung getroffen, jedoch konnte sich nur ein Katholik dem dem Kaiser vorgeschriebenen Eide und dem gesamten Krönungsvorgange, wie er nun einmal gehandhabt wurde, unterziehen (s. S. 229). Das Recht, den Kaiser zu wählen, hatten nach der goldenen Bulle nur die früher erwähnten sieben Kurfürsten (f. S. 210). Diese erschienen vordem zur Wahl des Kaisers in Person, später waren sie meist durch Gesandte vertreten. Die Wahl ) In der Nähe eines mährischen Dorfes führte er einmal selbst den Pflug und zog etne Furche, um damit seine Hochachtung gegen den Bauernstand Ausdruck zu geben. — Auf einer andern Reise erhielt er folgende Bittschrift eines ungarischen Bauern: „Barmherziger Kaiser! Vier Lage Frondienst, den fünften Tag auf die Ftfcherer, den sechsten mit der Herrschaft auf die Jagd, der siebente gehört Gott. Er-wage, barmherziger Kaifer, wie ich Steuern und Abgaben entrichten soll!" Der Kaiser wurde von dteler Eingabe tief ergriffen und in seinem Vorsatze bestärkt, die Leib-etgenschaft sobald als möglich aufzuheben.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer