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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 526

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
526 Deutsche Zustände im Zeitalter des Reiches vou den Beschlüssen der Regensburger Versammlung, von dem guten Willen der Reichsstünde und von der Tüchtigkeit des Reichheeres abgehangen hätte? 6. Das Verhältnis der deutschen Fürsten zu ihren Unterthanen, a) Die größerenfürsten. Die Regierungsweise des großen Königs und Kaiser Josephs Ii. blieb unter den anderen zeitgenössigen größeren Fürsten nicht ohne Nacheiferung. So geschah in B a y e r n unter Max Joseph mancher Schritt zur Besserung und zur Neuerung. Die Hexenprozesse verschwanden allmählich, ein Landrecht ordnete das Ge-richtsversahren und die Akademieen der Künste und Wissenschaften erstanden. In Sachsen geschah ähnliches unter Friedrich August Iii. Schon vor seiner Regierungszeit (1763—1827) war in Dresden eine Akademie der bildenden Künste und in Leipzig eine Akademie der Wissenschaften entstanden. Unter seiner Regierung verschwand die Folter aus der Rechtspflege und die Gerichtsbarkeit der Domänenpächter wurde besonderen Justizämtern übertragen, auch die Gesetzgebung verbessert und Landbau und Gewerbe gehoben. In Hannover, dessen Kurfürst Georg Iii. (1760—1820) niemals fein deutsches Stammland betrat, blieb freilich beinahe alles beim Alten. In Baden sorgte der wohlmeinende, duldsame Karl Friedrich für bessere Polizei, milderte das Strafrecht, beseitigte die Folter, bewirtschaftete seine Güter musterhaft, nahm bedeutendere Gewerbeunternehmungen selbständig in die Hand, legte den Grund zur glänzenden Entwickelung der Gold- und Silberwarenindustrie in Psorzheim und hob 1793 als der erste deutsche Fürst die Leibeigenschaft auf. Zugleich sorgte er eifrig für die Verbreitung geistiger Bildung. Auch in der Pfalz ließ es sich Karl Theodor angelegen sein, das geistige Leben zu fördern. So stiftete er eine Kunstakademie, eine Akademie der Wissenschaften und eine „deutsche Gesellschaft" für die Pflege der nationalen Litteratur, außerdem legte er zahlreiche Sammlungen an. Neben diesen größeren weltlichen Staaten schritten in ähnlichem Streben auch die bedeutenderen geistlichen einher, wenn sie auch bei weitem nicht so viel für ihre Unterthanen gethan haben, wie Friedrich der Große oder Joseph Ii. Das lag aber in ihrer eigentümlichen Stellung. Der geistliche Fürst, der bald diesem, bald jenem Geschlecht angehörte, war der eigentliche Herr des Stiftlandes nicht, sondern dav Domkapitel*) und die Stände, und selbst sein persönlicher Einfluß war^ oft ein beschränkter, weil sehr häufig mehrere Bistümer in einer Hand sich vereinigten. So trug der Wittelsbacher Clemens August zugleich den Krummstab in Köln, Paderborn, Münster, Hildesheim, Lüttich und Osnabrück, dazu das goldene Kreuz des deutschen Hochmeisters, und der letzte Kurfürst von Trier, Clemens Wenceslaus von Sachsen, war auch Bifchof von Freisingen, Regensburg und Augsburg. Die ausgezeichneten Männer wie Max Friedrich von Köln, Friedrich Wilhelm Franz von Fürstenberg in Münster, Clemens Wenceslaus in Coblenz, Emmerich Joseph von Mainz, Franz Ludwig von Ertheil in Würzburg und Bamberg, Heinrich Viii. von *) Das Domkapitel, aus den Domherren bestehend, stand dem Fürsten wie ein Senat zur Seite. Es hatte seine Besitztümer, feinen Anteil an der Regierung und wußte sein Recht, in dem Bischof zugleich den Landesherren zu wählen erftig auszunutzen. Ihnen hatten alle Hos- und Staatsbeamte ebenso rote dem Bischof den Eid der Treue zu leisten, und sie ließen in dem roechlelnden Oberhaupte tuemab iene fürstliche Allgewalt aufkommen, die damals in den größeren weltlichen Gebieten schon längst zum Durchbruch gelangt war. Domherren konnten nur Adlige mit lo Ahnen werden.
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