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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 560

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
560 Die Zeit der staatlichen Umwälzungen. erscheinen, ohne von dem tobenden Pöbel verhöhnt zu werden, dem ich nicht das geringste Böse, vielmehr Gutes gethan habe; und gewiß befinden sich Unglückliche darunter, welche meine Hand unterstützt hat. Ich bin aus jedes Ereignis vorbereitet, da ich ihnen kaltblütig meinen Kops vorlege." Einige Spazierritte im Park von Boulogne, auf denen die Königin ihren Gemahl begleitete, waren die einzigen Ausflüge, die man ihnen noch gestattete. Mirabeau, der Wortführer des dritten Standes, hatte die Gefahr längst erkannt und versucht, der königlichen Macht eine feste Stellung zu geben, indem er dem König vorschlagen ließ, seinen Aufenthalt in Rouen zu nehmen und dort ein Heer zusammenzuziehen. Der König erfuhr aber nichts davon. Nach Mirabeaus Tode am 4. April 1791 blieb der König ohne einen treuen Ratgeber. Nun suchte er sich der gefahrvollen Lage durch die Flucht nach Metz zu entziehen, wo der ihm treu ergebene General Bouille mit einigen zuverlässigen Truppen stand. Die Flucht mißglückte und die königliche Familie wurde unterwegs verhaftet (24. Juni 1791). Nach der Zurückführung des Königs nach Paris wurde die königliche Gewalt bis zur Vollendung der Verfassung aufgehoben und der König erst wieder eingesetzt, nachdem er die neue Verfassung bedingungslos anerkannt hatte. Durch diese Verfassung waren die Rechte des Königs aufs äußerste beschränkt. Nicht mehr der König allein, die Nationalversammlung und der König sollten für die Zukunft über Frankreich herrschen; sie sollten sich in Macht und Gewalt teilen, gegenseitig von einander abhängig und aufeinander angewiesen sein. In Wahrheit blieb das Königtum bestehen, aber alle Macht war an die Nationalversammlung abgegeben. Die erste Nationalversammlung, die konstituierende d. h. Verfassung gebende, löste sich auf, und an ihre Stelle trat am 1. Oktober 1791 die gesetzgebende. 10. Die gesetzgebende Nationalversammlung 1791-1792. Sie hatte zwei Hauptparteien: die für die Verfassung und das Königtum stimmende Rechte und die für die Republik arbeitende Linke, welche wieder aus zwei Parteien bestand, aus der Gruppe der „Girondisten" und der „Jakobiner." Mit Girondisten bezeichnete man einige Abgeordnete aus der Handelsstadt Bordeaux und deren Umgegend. Vertreter anderer Landesteile, die sich ihnen anschlossen, wurden dann unter diesem Namen mitbegriffen. In die neue Nationalversammlung waren ganz neue Abgeordnete gewählt worden, und die Zahl derer, welche gefomnien waren, das Königtum zu stürzen, war beträchtlich gewachsen. Die ersten Schritte der gesetzgebenden Versammlung waren gegen
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