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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 674

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
674 Vom zweiten Pariser Frieden Einen gemeinsamen Landtag einzuführen, in welchem die Abgeordneten des ganzen Staates beraten hätten, konnte sich der König nicht entschließen. 2. Die Neugestaltung Preußens. Nach dem Wiener Kongreß hatte Preußen eine Menge sehr verschiedenartige und meist widerwillige Landesteile dem alten Kerne angliedern müssen. Da war die schwierigste Aufgabe die der Neuordnung der Verwaltung. Schon am 30. April 1815 wurde die Einteilung des Staates in zehn Provinzen verfügt, von denen später Ost- und Westpreußen vereinigt und Cleve-Berg zur Rheinprovinz geschlagen wurde. Jede Provinz wurde in Regierungsbezirke, diese in Kreise eingeteilt, von denen nur die größeren Städte ausgenommen waren. An der Spitze eines Bezirks stand die Regierung, diese unter dem Oberpräsidenten der Provinz, die Oberpräsidenten unter dem Ministerium, dessen Oberleitung der Staatskanzler hatte. 1817 wurde ein Staatsrat aus den Prinzen des königlichen Hauses, den höchsten Staatsbeamten und einigen aus besonderem Vertrauen des Königs berufenen Männern gebildet. Derselbe hatte über die obersten Grundsätze der Verwaltung zu beraten und alle neuen Gesetze vor ihrer Veröffentlichung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. 3. Regelung des Staatshaushaltes. Die Schulden des Staates ans den Kriegsjahren wurden getilgt und neue Ausgaben für Festungen, Waffen, Schulen und Ämter bestritten: a) durch den Verkauf der meisten Krongüter, indem der König darauf verzichtete und für sich und seine Familie nur eine Rente von 2^2 Millionen Thaler sich vorbehielt, b) durch Beurlaubung von Soldaten, c) durch Festsetzung der Staatsausgaben, d) durch Einführung der Schlacht- und Mahlsteuer statt der Thoraccise, welche den Verkehr belästigte. Die Thoraccise wurde nur für Salz, Tabak, Bier und Branntwein beibehalten, e) durch Erhebung von Klassensteuern in den kleinen Städten und auf dem Lande. f) Eine Maß- und Gewichtsordnung führte die Gleichheit derselben für alle Provinzen und Städte ein. 4. Sorge für die geistige Bildung. Auch der Schule wandte der König Friedrich Wilhelm seine Fürsorge zu. Es wurde zur Verwaltung und Beaufsichtigung des gesamten Schulwesens im Staate ein besonderes Ministerium eingerichtet, welches auch die Kirchensachen und die Aufsicht über die öffentliche Gesundheitspflege im Staate hatte; es wurde deshalb „Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi-
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