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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 697

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
Das Zeitalter Wilhelms I. 697 gegen die Einsetzung des Herzogs Friedrich von Augustenburg nichts eingewendet, wenn dieser Heer und Flotte unter preußische Verwaltung hätte stellen wollen; allein er lehnte diese Forderung ab. Noch einmal versuchten Preußen und Österreich die Lösung zu verschieben, indem sie im August 1865 zu ©ästein einen Vertrag schlossen. Lauenburg wurde gegen eine Geldentschädigung an Preußen abgetreten, Holstein kam unter österreichische, Schleswig unter preußische Verwaltung. Preußischer Gouverneur in Schleswig wurde General von Manteuf sel, österreichischer in Holstein General Gab len z. Durch den Gasteiner Vertrag war die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage nur aufgeschoben. Denn Österreich fuhr fort, die Ansprüche des Herzogs Friedrich von Augustenburg in Holstein zu begünstigen, wollte sogar dem deutschen Bund die Entscheidung über das Land anheimstellen, dagegen erhob Preußen Widerspruch, weil der Wiener Friede ausschließlich die beiden Großmächte zu Herren der Herzogtümer gemacht habe. Österreich gab darauf wochenlang keine Antwort, setzte aber sein Heer auf Kriegsfuß. Als die Rüstungen genügend gefördert erschienen, übertrug es am 1. Juni, ohne Preußen vorher nur zu fragen, die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage dem Bundestage und beauftragte zugleich Gablenz, die holsteinischen Stände zu einer Versammlung einzuberufen. Dieses Vorgehen erklärte Preußen für einen Bruch des Gasteiner Vertrags und ließ den General von Manteuffel mit preußischen Truppen in Holstein einrücken. Die Österreicher räumten das Land und begaben sich auf hannoversches Gebiet. Nun erklärte Österreich den Bundesfrieden für gebrochen und beantragte bei dem Bundestag, daß derselbe feine Truppen kriegsbereit gegen Preußen machen solle. Es mußte jetzt entschieden werden, ob Österreich oder Preußen die Führerschaft in Deutschland haben sollte. Diese Frage wollte Preußen dadurch entscheiden, indem es dem Bundestag den Entwurf einer Bundesreform vorlegte, durch welche Österreich ganz aus Deutschland ausgeschieden wurde; aber der Entwurf kam nicht mehr zur Verhandlung, da inzwischen über den Antrag Österreichs aus Mobilmachung der Bundestruppen beraten wurde. Der preußische Bundestagsgesandte legte gegen diese Verletzung der Bundesverfassung, wonach zwischen deutschen Bundesländern kein Krieg geführt werden durfte, Verwahrung ein und enthielt sich der Abstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung war, daß nur fünf
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