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1. Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß - S. 16

1910 - Halle a.S. : Schroedel
— 16 — kämmerer des Reiches, eine Würde, auf welche sich das Kurfürstentum begründete. 1 1 ™ ^ Mit der ausgezeichneten Stellung unter den Fürsten des Reiches schemt es im Widerspruch zu stehen, wenn zwölf Jahre spater die Markgrafen freiwillig in ein untergeordnetes Verhältnis ^ 5 §tum Magdeburg traten. Die beiden Brüder Otto Ii. und Albrecht Ii. übertrugen am hohen Altar der Domkirche zu Magdeburg dem heiligen Mauritius und dem Erzstifte das volle Eigentum aller ihrer Erbgüter in ihrer Markgrafschaft, auch den jenseits der Elbe gelegenen Gebieten. Eine große Anzahl von hohen Geistlichen, Edlen, Freunden und Ministerialen war zugegen. Der Erzbischof nahm die Schenkung an, ein anwesender päpstlicher Legat bestätigte sie, auf den weltlichen Gerichten wurde sie mit allen erforderlichen Feierlichkeiten verkündigt. Man versteht diesen Akt auch dann noch nicht, wenn man erfährt, daß der Erzbischof sich anheischig gemacht hat, die ihm übereigneten Besitztümer binnen einem Jahr und sechs Wochen den Markgrasen als Lehen zurückzugeben; denn was konnte ihm so viel daran gelegen sein? Das eigentliche Motiv lag ohne Zweifel in der Festsetzung: daß diese Güter in Zukunft nicht nur auf die männlichen, sondern auch auf die weiblichen Nachkommen beider Brüder übergehen sollten. Eben dies aber war die vornehmste Frage der Zeit für die deutschen Fürsten: die Anerkennung der Erblichkeit der Lehen war der Preis für die Erblichkeit des Kaisertums, die der mächtigste aller Hohenstaufen, Heinrich Vi., den deutschen Fürsten angeboten hatte. Der Kaiser ist damit nicht durchgedrungen; aber er wurde bewogen, die zwischen den Markgrafen und dem Erzbischof getroffene Abkunft mit der Klausel zu bestätigen, welche eben das enthielt, was er selbst den Fürsten angeboten hatte. Ihr Sinn war, wenn wir nicht irren, dahin gerichtet, die Erwerbung, die sie gemacht hatten, ihren Familien zu sichern, ohne von den Wechselfällen bedroht zu werden, welche von der Ausübung des oberlehnsherrlichen Rechtes der Kaiser unzertrennlich waren. Indem sie sich nach dieser Seite hin sicherten, wurden sie keineswegs dem Reiche untreu; sie waren vielmehr in etnem anderen Gegensatz begriffen, der für den Fortgang des deutschen Namens im Osten die größte Bedeutung hatte. Bisher hatte Dänemark noch immer in einem mehr oder minder anerkannten Abhängigkeitsverhältnisse vom deutschen Reiche gestanden. Waldemar I., der Bezwinger von Rügen, und dessen Nachfolger Knud aber wiesen jede Anmutung, eine Lehnspflicht zu leisten, stolz und trocken zurück. Der Streit, der hierüber ausbrach, ist an den pommerschen Küsten ausgekochten worden; denn die Pommerfürsten gehörten zu dem Reiche, dessen Vasallen sie waren. Der Fürst von Rügen war dagegen der treue Anhänger Dänemarks. Als er nun von den Pommern angefeindet wurde, kam ihm der rüstige Absalon mit den seeländischen Fahrzeugen zu Hilfe. Unerwartet erschien er
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