Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß - S. 116

1910 - Halle a.S. : Schroedel
— 116 — Napoleon versagte sich's nicht, in einem Briefe an Dalberg an den uralten Landesverrat der deutschen Kleinfürsten höhnisch, zu erinnern; er nannte die Politik des Rheinbundes konservativ, denn sie stelle nur von Rechts wegen ein Schutzverhältnis her, das in der Tat schon seit mehreren Jahrhunderten bestanden habe. Doch zugleich schmeichelte er klug dem dynastischen Dünkel: kein Oberlehnsherr stehe mehr über den deutschen Fürsten, kein fremdes Gericht dürfe sich in ihre Landesangelegenheiten mischen; er selber übe nur die einfache Pflicht des Schutzes, die keinen höheren Zweck habe, als den Verbündeten die volle Souveränität zu gewährleisten. Das verheißene Fundamentalstatut des Rheinbundes ist nie erschienen, der Bundestag mit seinen zwei Räten ist nie zusammengetreten; diesem Werke der rohen Gewalt fehlte von Haus aus die Fähigkeit rechtlicher Weiterbildung. Dem Protektor, der schon seinem zahmen gesetzgebenden Körper in Paris ein unwilliges vous chica,nez le pouvoir! zurief, lag wenig daran, auch noch durch die schwerfälligen Beratungen eines rheinischen Bundestags belästigt zu werden; ihm genügte, daß er jetzt mit den deutschen Regimentern vom linken Rheinufer an 150 000 deutsche Soldaten unter seinem Befehle hielt. Die beiden Könige des Rheinbundes aber verhehlten nicht ihren Widerwillen gegen jede bündische Unterordnung und verwarfen kurzweg alle die Pläne für den Ausbau des Bundes, welche der neue Fürstprimas Dalberg mit unerschöpflicher Begeisterung entwarf. Das Bundesgebiet erstreckte sich vom Inn bis zum Rhein über den ganzen Südwesten, reichte dann nordwärts bis tief nach Westfalen hinein, den preußischen Staat und seine kleinen Verbündeten in weitem Bogen umklammernd; und der Artikel 39 der Rheinbundsakte kündete bereits drohend an, daß auch anderen deutschen Staaten der Eintritt vorbehalten bleibe. Was im Süden und Westen noch übrig war von kleinen Reichsständen wurde der Landeshoheit der sechzehn Verbündeten unterworfen: alle Fürsten und Grafen, alle Reichsritter, so viele sich in den Stürmen der jüngsten Jahre noch behauptet Hatten, die beiden Ritterorden, die Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt, zusammen ein Gebiet von 550 Geviertmeilen und fast fünfviertel Millionen Einwohnern. Aller Schmutz, der an dem Reichsdeputationshauptschlusse Haftete, verschwand neben der entsetzlichen Roheit dieser neuen Gewalttat; denn nicht durch das Reich selber und nicht unter dem Vorwande der Entschädigung, sondern durch die nackte Willkür einer Handvoll eidbrüchiger Fürsten und unter dem Schutze des Napoleonischen Heeres wurde jetzt die Vernichtung verhängt über die Lobkowitz und Schwarzenberg, über alle jene österreichischen Standesherren, welche so lange den Stamm der kaiserlichen Partei unter den weltlichen Fürsten gebildet hatten. Mit ihnen fielen auch die alten ruhmvollen Geschlechter der Fürstenberg und Hohenlohe, die vor wenigen Jahrzehnten fast ebenso mächtig gewesen wie ihre glücklichen Nachbarn in Karlsruhe und
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer