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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht - S. 223

1899 - Breslau : Hirt
Der westfälische Friede. 223» land Eroberungen zu machen, wie auch jeder Heerführer und jeder Soldat kein anderes Interesse mehr hatte, als sich zu bereichern. So wurde aus dem Religionskriege ein Raubkrieg. Während Bernhard von Weimar mit Frankreichs Hilfe die Kaiserlichen im Elsaß bekämpfte, besiegten die Schweden das sächsisch-kaiserliche Heer bei Wittstock in Brandenburg (1636) und nahmen an diesem Lande furchtbare Rache für den Abfall seines Fürsten von der evangelischen Sache. Weil keine der beiden Parteien die andere ganz zu Boden werfen konnte, so'dauerte der schreckliche Krieg noch über zehn Jahre. Der neue Kaiser Ferdinand Iii. (1637—1657) hoffte fortwährend auf eine günstige Wendung. Erst als die schwedischen Feldherren auch in seine Erblande eindrangen und Prag schon zum Teil erobert hatten, gab er nach, und der Friede kam endlich zustande. 6) Ier westfälische Ariede. Schon seit etwa zehn Jahren verhandelten Abgeordnete der kriegführenden Mächte über den Frieden. Während dieser Zeit stand aber der Krieg nicht still, und bei dem Streit über leere Förmlichkeiten, bei der Ländergier der beteiligten Mächte und besonders infolge der französischen Ränke führten die Unterhandlungen zu keinem Ergebnis. Endlich einigte man sich in Osnabrück mit den Schweden, in Münster mit den Franzosen, und am 24. Oktober wurde der westfälische Friede verkündet. Die Nachricht von diesem Frieden erregte in ganz Deutschland allgemeinen Jubel. Paul Gerhardt gab demselben Ausdruck in dem Liede: „Gottlob, nun ist erschollen das edle Fried- und Freudenwort." Frankreich behielt Metz, Toul und Verdun und erhielt die bisher Österreich gehörige Landgrafschaft Elsaß, ausgenommen die freie Stadt Straßburg. Schweden erhielt Vorpommern mit den Inseln Rügen, Usedom, Wollin und die Stadt Stettin, ferner Wismar und die Stifter Bremen (die Stadt Bremen war freie Reichsstadt) und Verden, außerdem fünfzehn Millionen Mark für die Kriegskosten. Die Niederlande und die Schweiz wurden als selbständige Staaten anerkannt. Brandenburg, dem schon während des Krieges hätte Pommern zufallen müssen, erhielt nur Hinterpommern und Kammin; für Vorpommern aber Magdeburg, Halberstadt und Minden. Bayern wurde die Oberpfalz und die Kurwürde zugesprochen; der Sohn des inzwischen verstorbenen Friedrich V. erhielt die Unterpfalz und die neu errichtete achte Kurwürde. Alle deutschen Fürsten erhielten „Landeshoheit" und wurden dadurch fast unabhängig vom Kaiser; sie durften sogar untereinander und mit fremden Fürsten, doch nicht gegen den Kaiser, Bündnisse schließen.
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