Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart - S. 118

1910 - Halle a.S. : Schroedel
zu konstruieren, der mit dem Schicksale der meerumschlungenen Herzogtümer zugleich die deutsche Frage hätte lösen können. Die Schritte, die der Deutsche Bund und die beiden Großmächte im Frühjahre 1862 unternommen hatten, um Verletzungen des Londoner Traktats und des darin anerkannten Staatsrechts der Herzogtümer hintanzuhalten, waren nicht geeignet gewesen, die Dänen von der Unzweckmäßigkeit ihres Drängens nach Einverleibung Schleswigs zu überzeugen. Das Ministerium Hall gab ihm vielmehr in höchst unvorsichtiger Weise nach, löste Holstein aus dem dänischen Staatsverband los, machte dagegen durch das Staatsgrundgesetz vomatzril 1863 aus Schleswig eine dänische Provinz. Damit gab Dänemartlne fhtii so günstigen Abmachungen von 1851 und 1852 selbst preis und zwang den Bund zu Protesten und emh/zur Exekutionsdrok)ung, wenn in Holstein, als deutschem Bunbeskän^e, nicht verfassungsmäßige, d. h. vom Landtage gebilligte Einrichtungen getroffen werden würden. Die dänische Regierung und der Reichsrat legten trotzdem das neue Grundgesetz am 13. November dem Könige Friedrich Vii. zur Genehmigung vor. Dieser starb jedoch zwei Tage danach, ohne daß er den Verfassungsbruch vollzogen hatte. Nach der von den Mächten anerkannten Thronfolgeordnung hatte ihm Prinz Christian von Holstein-Sonderburg aus der jüngeren Linie Glücksburg, tzer mit Luise von Hessen, einer Nichte Christians Viii., vermählt war, zu folgen. Er begann seine Regierung, entgegen seiner eigenen Neigung und Überzeugung den D^otzimttldes Ministers ^Aallnachgebend und dem Rate seiner Schwiegermutter folgend, mit "l)er Unterzeichnung des verhängnisvollen Gesetzes (l^'November). Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Ablehnung des Gesetzes ihm den Thron gekostet haben könnte, sein Leben war durch die in Seeland garnisonierenden schleswigschen Bataillone geschützt. Schon am 16. November hatte jedoch Erbprinz -Friedrich von Holstein-Sonderburg aus der älteren Augustenburger Linie, dessen Vater gegen eine Geldentschädigung auf sein Erbrecht verzichtet hatte, sich als rechtmäßiger Herzog erklärt und mit einer Proklamation an die Schleswiger und Holsteiner seinen Regierungsantritt angekündigt. Robert v. Mohl, der Gesandte Badens am Bundestag, legte diesem die Anzeige darüber im Namen des ^Herzogs vor. Das ganze liberale und nationalgesinnte Deutschland nahm sofort für die Augustenburgische Regierung und die Lostrennung der Herzogtümer von Dänemark Partei, die Kammern der meisten deutschen Staaten forderten ihre Regierungen auf, in diesem Sinne am Bunde zu wirken. Der Hqzog von Koburg stellte dem Augustenburger seine Residenz zum'einstweiligen Aufenthalte zur Verfügung, wo sich auch sofort ein Zentralwehrkomitee für Schleswig - Holstein bildete, um die Errichtung einer Armee für den Augustenburger zu betreiben. Gemeindekollegien und Volksversammlungen verlangten
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer