Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Mittelalter - S. 29

1896 - Stuttgart : Neff
— 29 — Für die Aneignung des Grundbesitzes durch die Langobarden, die sich gruppenweise innerhalb des eroberten Gebietes niederliessen, galt anfangs das Kriegsrecht, nachher der Grundsatz, dass die bisherigen Besitzer ein Drittel abzutreten hatten; doch wurde diesen häufig der ganze Grundbesitz gelassen gegen Ablieferung eines Drittels vom Ertrag an den neuen Herrn. Die Langobarden waren Arianer, die allerdings gegen die katholische Kirche bald weitgehende Duldung übten; auch in poli-tisch-rechtlicher Beziehung war die Scheidung zwischen ihnen und den römischen Einwohnern anfangs eine schroffe: letztere verloren ihre Municipalverfassung und waren von allen öffentlichen Rechten ausgeschlossen, und das langobardische Recht galt für alle Streitsachen, bei denen nicht beide Teile Römer waren. Doch bahnte sich bald eine soziale Ausgleichung, hauptsächlich nach dem Besitz, an, da die Langobarden zahlreich in den Städten wohnten; auch bestand, wie es scheint, von Anfang Ehegemeinschaft zwischen Langobarden und Römern. Ohnedies empfanden die römischen Einwohner das Aufhören der oströmischen Herrschaft mit ihrem Steuerdruck als eine Erleichterung. Die Verwaltungsbezirke des neuen Reichs, die thatsächlich eine Stadt zum Mittelpunkt hatten, standen unter Herzogen (zum Teil auch Markgrafen genannt), die, aus dem Geburtsadel vom König auf Lebenszeit ernannt, aber Erblichkeit anstrebend, die oberste Militär- und Gerichtsgewalt ausübten; neben ihnen gab es besondere königliche Beamte für die Verwaltung des Kronguts: Zu grösserer Bedeutung ge- langten die Herzoge von Friaul, Trient, Turin, Spo-leto und Benevent wegen der militärischen Wichtigkeit dieser Punkte. Mit dem Tod Alboins, der schon 573 auf Anstiften seiner gepidischen Gemahlin Rosamunde ermordet wurde, war an die Stelle des erblichen das Wahlkönigtum getreten und dieses schon 575 von den Herzogen abgeschafft, aber angesichts der vom Frankenreich und von Ostrom drohenden Gefahren 584 wiederhergestellt worden. Der neue König Autäri gewann durch seine Vermählung mit der bayrischen Herzogstochter Theudelinde einen, auch für die Kräftigung des germanischen Volkstums der Langobarden wertvollen, Rückhalt an Bayern. Theudelinde, die nach Autaris Tod Herzog Agllulf zum Gemahl wählte, begann unter dessen Regierung ihrem, dem katholischen, Glauben bei den Langobarden Eingang zu verschaffen, und im Lauf des Vii. Jahrhunderts vollzog sich allmählich, unter manchen Rückschlägen, der Ueb er tritt des ganzen Volks zur katholischen Kirche. So verschmolzen
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer