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1. Mittelalter - S. 70

1896 - Stuttgart : Neff
70 Kapitel Vi. Die Zeit der sächsischen und der ersten salischen Kaiser. § 23. Heinrich I. Dem letzten Wunsch Konrads I. entsprechend (§ 21) wurde der Sachsenherzog Heinrich (mit dem Karolingischen Haus weitläufig verwandt?) von den Franken und Sachsen in Fritzlar zum König gewählt. Das Verdienst Heinrichs I. (919—36) ist es, das gänzliche Auseinanderfallen des ostfränkischen Reiches verhütet und seinen Fortbestand den von aussen drohenden Gefahren gegenüber gesichert zu haben. Er lehnte die von kirchlicher Seite angebotene Salbung ab und begnügte sich den Stammesherzogen gegenüber mit der Anerkennung seiner königlichen Würde: in allen inneren Angelegenheiten, besonders hinsichtlich des Kirchenguts, blieben sie unabhängig, Arnulf von Bayern behielt auch die Ernennung der Bischöfe, und die süddeutschen Herzoge trieben selbständige auswärtige Politik. Nachdem Heinrich 921 von dem westfränkischen König Karl Iv. anerkannt worden war und 924 von den Ungarn für Sachsen einen neunjährigen Waffenstillstand erkauft hatte, benützte er 925 die inneren Unruhen im westfränkischen Reich, um durch einen raschen, unblutigen Feldzug Lothringen, dessen Herzog Giselbert Heinrichs Eidam wurde, wieder an das Reich zu bringen. Für den Kampf mit den Ungarn schuf er eine sächsische Lehensreiterei und legte in Sachsen feste Plätze („Burgen ), wie Quedlinburg, Merseburg, an, in die „nach Beschluss des Königs und der Fürsten“ je der neunte kriegsdienstpfiichtige Mann übersiedeln musste; es waren dies noch keine Städte, aber da aus militärischen Gründen Oertlichkeiten, die die natürlichen Verkehrsstrassen beherrschten, gewählt und wegen der Sicherheit, die sie boten, auch Märkte und Festversammlungen in sie verlegt wurden, da zugleich die auf königlichen Befehl befestigten Plätze den höheren, durch den Königsbann geschützten Frieden besassen, so waren die Voraussetzungen für die Entwickelung städtischen Wesens in diesen Burgen gegeben. Von 928 bis 932 wurde durch siegreiche Kämpte gegen die slavischen Stämme der Heveller (an der mittleren und unteren Havel), Daleminzier (zwischen Saale und Elbe), Redarier (zwischen Havel und Peene), Abotriten (s. § 16) und Liutizen (zwischen Elbe und Oder im Spreegebiet) nicht bloss
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