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1. Mittelalter - S. 160

1896 - Stuttgart : Neff
160 bewidmeten Städte „gingen“ bei der Ursprungsstadt ihres Rechts „zu Haupte“, das Gericht der letzteren war „Oberhof“. § 50. Die Grermanisation (1er ostelbisclien Gebiete. Die Erfolge Ottos I. (s. S. 72) gegenüber den nordslaviscken Völkern waren seit Otto Ii. immer mehr verloren gegangen. Durch den Frieden von Bautzen (s. S. 78) war die Elbe wieder die nordöstliche Grenze Deutschlands geworden. Konrad Ii. unterwarf allerdings die sorbischen und die liutizischen Gebiete, vielleicht auch die Abotriten wieder der Tributpflicht, aber die Bestrebungen Ottos I. auf Verehr is tlichung und Kultivierung des slavischen Landes nahm kein Kaiser (Lothar ausgenommen, s. S. 105) wieder auf. Fürsten, Adel, Bürger und Bauern haben (etwa 1100—1350) dem Deutschtum die Gebiete zwischen Elbe und W eich sei gewonnen. Schon die Billung’sehen Herzoge hatten sich um die Wende des Xi. Jahrhunderts eine Oberherrschaft über christliche, aber nicht mit Gewalt christianisierende Herrscher der Abotriten und der westlichen Liutizen erworben. Kaiser Lothar unterwarf die Abotriten, zerstörte Rethra, den heiligen Ort des Liutizen-bundes, und nötigte Boleslaw Iii., den König Polens, für Pommern und Rügen den Lehenseid zu schwören. Aber die Aufgabe, rechts der Elbe, auf slavi-schem Boden, deutsche Herrschaften zu gründen, nahmen erst Albrecht der Bär, seit 1134 Markgraf der Nordmark, und Heinrich der Löwe in Angriff. Albrecht unterwarf Havelberg, wo er das Bistum wiederaufrichtete, und die Priegnitz, erwarb Brandenburg (s. S. 108) und dehnte die Nordmark bis zur Havel und Nuthe aus. Heinrich stürzte, um Lübeck, das er seinem Gründer Adolf Ii. von Holstein, dem Kolonisator Wagriens, entrissen hatte, gegen die Dänen behaupten zu können, den Abotritenfürsten Niklot (1160), musste aber das Abotritenland 1166, mit Ausnahme der Grafschaft Schwerin, dessen Sohn Pribislaw als Lehen überlassen. Er zwang 1177, mit Hilfe Ottos von Brandenburg, Pommern wieder zum Anschluss an Deutschland. Die Aussicht, grössere Hufen als im Mutterlande zu Erbzmsrecht, das die Person nicht band, zu erhalten und von dem Flurzivang der Gewannlage unbehindert in freier Bewegung zu bebauen, zog aus dem Mutterlande, trotz der schweren Arbeit der Kultivierung, Ansiedler in Masse herbei, zuerst Vlamen und Holländer (Moorkultur), dann Sachsen, Westfalen, Thüringer, Franken, auch Süddeutsche. Nach dem Vorgang, den Graf Adolf in Wagrien gab, begann 1160 die systematische Kolonisation der Mark Brandenburg ; ein Unternehmer. „Lokator“ (der zukünftige Erbschulze), übernahm vom Markgrafen, von einer Kirche oder einem adeligen Herrn Neuland oder ein slavisches Dorf, aus dem die Bewohner vertrieben waren, zur Besiedelung. Etwa seit 1225 erfolgte die Gründung vieler Städte nach einem bestimmten Typus. Das westliche Mecklenburg war schon vor 1280 wesentlich deutsches Land (hauptsächlich Sachsen und Westfalen); ihre kultivierende und germanisierende Thätigkeit (s. § 34) übten die Cisterzienser aus im östlichen Mecklenburg , Pommern (von hier aus Oliva in Pommerellen gegründet), Lausitz, Meissen, Schlesien. Die bayerische Mark, die Ostmark, wurde in wenig systematischer und energischer Kolonisation, welche der Grossgrundbesitz ausführte,
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