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1. Mittelalter - S. 185

1896 - Stuttgart : Neff
— 185 Johann in der Schlacht bei Crecy (1346) den Tod gefunden hatte under selbst verwundet worden war. Aber er konnte Tirol nicht nehmen, und auch am Rhein behauptete sich Ludwig mit Unterstützung der Städte. Da starb Ludwig unerwartet auf der Bärenjagd bei München 11. Oktober 1347. An seiner Reichsregierung war am meisten die Förderung der Städte und die eifrige Fürsorge für den Landfrieden anzuerkennen. § 57. Entstehung der Eidgenossenschaft, Die drei „Waldstätte“ bilden von Natur abgeschlossene Gebiete, sind aber durch den See auf gegenseitige Beziehungen angewiesen. In U r i, einem Teile des Zürichgaus, waren die meisten Bewohner hörig, Klöstern, z. B. Frauenmünster in Zürich, Abtei Disentis, oder Edlen, wie denen von Rapperswil und Attinghusen. Aus einer alle Grundbesitzer, die hörigen wie freien, vereinigenden Markgenossenschaft wurde allmählich eine Gemeinde der Leute von Uri. Nach dem Aussterben der älteren Zähringer (1218) kamen die landeshoheitlichen Rechte und die Gerichtsbarkeit auch über die Gotteshausleute an die Habsburger. Aber König Heinrich Vii. löste durch eine Urkunde 1231 „alle Männer des Thaies Uri“ aus dem habsburgischen Besitze und nahm sie unveräusserlich zu handen des Reiches. An der Spitze stand dann ein (Land) Ammann, vom König aus den Landesangehörigen ernannt, Uris Reichsunmittelbarkeit erkannte Rudolf I. 1274 an. In Schwiz besassen den bedeutendsten Teil des Grund undbodens freie Bauern; diese bildeten mit den teils Klöstern (Muri, Engelberg, Einsiedeln u. a.), teils den Habsburgern hörigen Leuten eine Markgenossenschaft. Die Gerichtsbarkeit hatten die Habsburger. Aber Friedrich Ii. gab 1240 „universis hoininibus vallis in Swites“ die Zusicherung, dass sie nie der Herrschaft und G e av a 11 des Reichs entfremdet werden sollten. Diese Urkunde blieb jedoch zunächst wirkungslos. Als 1245 Graf Rudolf Ii. von Habsburg ins päpstliche Lager übertrat, kam gegen ihn der erste Bund der drei Waldstätte zu Stande. Unter König Rudolf, der die gräflichen Rechte in eigener Hand behielt, erscheint Schwiz zum erstenmale als „Universitas“ und von einem Landammann geleitet. In Unterwalden überwogen die hörigen Leute der Habsburger, des niederen Adels, der Gotteshäuser Engelberg, Murbach (im Eisass), Muri u. a. über die persönlich freien Bauern. Die Habsburger besassen die Grafenrechte und die Yogtei über die Klöster, Engelberg ausgenommen. Um 1250 bildete sich eine Gemeinde der freien Leute, die aber wohl noch keine königlichen Privilegien besass. Kurz nach dem Tode König Rudolfs schlossen 1. August 1291 „die Männer des Thaies Uri, die Genossenschaft des Thaies von Schwiz und die Gemeinde der Waldleute des unteren Thaies“ einen „ewigen Bund“ zu gegenseitigem Schutz, zur Fernhaltung jedes nicht einheimischen Richters und zur Regelung des Rechtsganges. Hiemit war dem Bestreben der Habsburger, die {volle) Landeshoheit zu erwerben, ein starkes Hindernis entgegengesetzt und die Bahn betreten, die nicht ohne Verletzung des formellen Rechtes und offene Gewalt-that zur Abwerfung der gräflichen und grundherrlichen Rechte der Habsburger führte. Uri und Schwiz schlossen noch 1291 auf Zeit ein Schutz- und Trutzbündnis mit der freien Stadt Zürich gegen Habsburg. 1294 trafen die Schwizer Bestimmungen gegen Ausbreitung einheimischer und fremder Grundherrschaften und gegen Vermehrung, sowie Steuerfreiheit der „toten Hand“.
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