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1. Mittelalter - S. 188

1896 - Stuttgart : Neff
— 188 — gestörten Besitz der beträchtlich geminderten Mark. Den falschen Waldemar hegten bis zu seinem Tode die Anhaltiner. Den Frieden im Reiche zu sichern war Karl durch Errichtung kurzbefristeter Landfriedensbündnisse bestrebt. Sommer 1354 belagerte Karl im Verein mit dem ihm damals verbündeten Herzog Albrecht Ii. von Oesterreich die Reichsstadt Zürich, die, durch Handel und Gewerbe schon sehr blühend, 1336—1360 von dem lebenslänglichen Bürgermeister Brun regiert (einzige städtische Tyrannis auf deutschem Boden), 1. Mai 1351 ein ewiges Bündnis mit Luzern, Uri, Schwiz und Unterwalden geschlossen hatte. Als die Züricher die Reichsfahne aufsteckten, weigerten die reichsstädtischen Kontingente Karl die fernere Beteiligung, und Karl zog ab. Den Anlass zum Kampf zwischen Zürich und Habsburg bildete der Versuch, den die jungen Grafen von Rappersivil (Linie Habsburg-Laufenburg) im Verein mit mehreren verbannten Geschlechtshäuptern 1850 machten, die Herrschaft Bruns zu stürzen (Züricher Mordnacht); die Züricher hatten dann u. a. Alt-Rapperswil, ein östereichisches Lehen, zerstört. Bern, seit König Rudolf formell als reichsunmittelbar anerkannt und mit Umsicht und Rücksichtslosigkeit seinen Territorialbesitz und seine Bündnisse (Solothurn) mehrend, schloss 1853 ein ewiges Bündnis mit Uri, Schi viz und Unterwalden, zum Teil um sich seine durch Erwerb der Pfandrechte erlangte Herrschaft über die reichsfreie Bauernschaft des Haslithales gewährleisten zu lassen. Die Waldstätte leisteten Zürich gegen Albrecht und Karl Hilfe, Bern dagegen hatte einem besonderen Bündnisse mit Oesterreich gemässs Zürich belagern helfen. Der Krieg zwischen Zürich und Habsburg wurde 1355 unter kaiserlicher Vermittlung durch den Regensburger Frieden beendet, in dem Zürich sich verpflichtete, Albrecht alles, was es selbst oder seine Eidgenossen im Kriege erobert hatten, wieder zuzustellen; daran schloss sich ein Friede zwischen Habsburg und den Waldstätten. — Die Eidgenossenschaft war eine lose Gemeinschaft ohne Vorort, gemeinsame Kasse, regelmässige Vertretung und besondere Exekutive. Ihre nachhaltige Lebenskraft verdankte sie ihrem geschichtlichen Kern, den eine territoriale Einheit bildenden und Habsburg als den immer mehr zurückzudrängenden Erbfeind betrachtenden drei Waldstätten. Seit dem Beitritt Zürichs und Berns war in ihr auch das bürgerliche Wesen von Bedeutung. Kaiser Karl, der sich mit seinem nach voller Selbständigkeit (gefälschte Hausprivilegien) strebenden Schwiegersohn Rudolf Iv. von Oesterreich iiberworfen hatte, bestätigte 1361 Schwiz, Uri und Untenvalden alle Freiheiten und Freiheitsbriefe und verlieh Zürich, das mit ihm ein Bündnis schloss, bedeutende Privilegien. 1365 brachte Schwiz Land und Stadt Zug in die Verwaltung der Waldstätte. Oktober 1370 schlossen Zürich, Luzern, Zug, Uri, Schwiz und Unterwalden zur Wahrung des heimischen Gerichtsstandes, besonders gegenüber von Geistlichen, und des Landfriedens eine Vereinbarung, den „Pfaffenfrieden“. Alle in ihrem Gebiete angesessenen Fremden mussten „unserer Eidgenossenschaft“ einen Treueid schwören, der allen anderen Verpflichtungen und Eiden vorangehen sollte. Herbst 1354 ging Karl mit sehr geringer Macht nach Italien, nachdem Innocenz Vi. (1352—62) im allgemeinen zugestimmt hatte. Der Versuch, eine thatsächliche Herrschaft in Italien wieder aufzurichten, lag seinem realistischen Sinne fern.
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