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1. Mittelalter - S. 240

1896 - Stuttgart : Neff
240 gäbe zunächst die Aufspürung' und Bestrafung wieder abtrünnig gewordener Mauren und Juden war (auto da fe = actus fidei), bewirkte eine Vermehrung der Macht und des Besitzes der Krone. Sie war auch gegen politisch missliebige Personen verwendbar, und die eingezogenen Güter der Verurteilten fielen an die Krone. In Aragonien fand ihre Durchführung schweren Widerstand. Das Königtum war bestrebt, die Kirche von sich abhängig zu machen. 1482 erhielt von Sixtus Iv. die Krone Kastilien das bald auf alle Gebiete ausgedehnte Recht, die hohen kirchlichen Aemter zu besetzen, sowie eine Oberaufsicht über alle Handlungen der geistlichen Gerichtsbarkeit; am placetum regium, d. h. am Verbot päpstliche Bullen vor königlicher Genehmigung zu veröffentlichen, wurde streng festgehalten. Andrerseits wurden Klerus und Mönche durch eine Reform (Franz Ximenes) sittlich und wissenschaftlich gehoben. Durch diese Reform wurde die spanische Kirche befähigt, der päpstlichen Kirche im nächsten Jahrhundert die Hauptvorkämpfer zu stellen. Den Abschluss des mittelalterlichen Kampfs gegen den Islam brachte die Eroberung Granadas 1492, (seither „katholische Könige“), an die sich die Vertreibung aller Juden anschloss. Die bei der Kapitulation Granadas zugesagte Religionsfreiheit wurde nicht lange gewährt; die Mauren wurden durch alle Mittel zur Taufe genötigt, der manche die Auswanderung vorzogen. (Den Moriskos in Granada, Valencia und Aragonien, fieissigen und umsichtigen Bauern und Handwerkern, wurde 1566 auferlegt, binnen 8 Jahren arabische Sprache, Kleidung und Bräuche aufzugeben; ein von den Moriskos in den Alpujarras erhobener Aufstand 1571 wurde niedergeschlagen. 1609 wurde unter entsetzlichen Greueln die Ausweisung aller Moriskos (auf x/2 Millionen geschätzt) durchgeführt, die den Boden Spaniens „rein“ machte, aber dem Land wirtschaftlich bedeutenden, nachhaltigen Verlust brachte.) § 75. Die Staaten Italiens. In Italien erlangten oder behielten sechs bezw. sieben Staatswesen grössere Bedeutung. Venedig wurde im Innern immer mehr oligarchisch: die Ernennung des Dogen wurde seit 1172 dem „grossen Rat“ zugewiesen, der gesetzgebender und oberster verwaltender Körper wurde, aber später durch Wahl und Los bewirkt; der grosse Rat wurde seit 1297 nur einem bestimmten Kreis von Familien (Nobili) zugänglich, der „Rat der Zehn“, 1310 eingesetzt, wurde bald zu einer ständigen, mit dem Schutz der Verfassung beauftragten und mit den weitgehendsten Vollmachten versehenen, und somit zur mächtigsten Behörde; einen Ausschuss bildeten später die drei Staatsinquisitoren. Handelseifersucht veranlasste 1256 einen 125 Jahre hindurch immer wieder sich erneuernden Krieg mit Genua (das mit den Paläologen befreundet war, s. S. 125); aus der schweren Not des Ch/oggia-krieges, 1379—81, durch den Sieg Viktor Pisänis befreit, schloss Venedig 1381 mit Genua Frieden, indem es an dessen Bundesgenossen, Ludwig von Ungarn, Dalmatien abtrat (1421 wieder gewonnen). Die Minderung und Bedrohung seiner 1387 durch Korfu vermehrten levantinischen Besitzungen seitens der Osmanen bestimmte Venedig, nach Ausdehnung der festländischen Herrschaft (terra ferma) zu streben. Nach dem Tode Johann Galeazzo Viscontis (1402), der sich auch viele Städte Mittelitaliens (u. a. Pisa) unterworfen hatte, brachte es Verona, Vicenza, Padua (durch Beseitigung der Carrara), später in glücklichem Kriege mit Mailand Brescia und Bergamo (1428) und Crenia (1448) an sich; Friaul hatte es schon 1421 dem Patriarchen von Aquileja entrissen. Cypern, dessen Herrin Katharina Cornäro, Witwe des letzten Königs Jakob (Lusignan), Venedig adoptiert und seit 1474 bevormundet hatte, wurde 1489 vollständig venetianisch. Aber die Fortschritte der osmanischen Macht und
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