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1. Der Unterricht in der Geschichte - S. 99

1893 - Delitzsch : R. Pabst
Kulturzustand. Das Raubrittertum. Die Hansa. 99 eines Kreuzes. Die schmalen, schon gemalten oder geblendeten tfenstu erfüllen den Kirchenraum mit eigentümlich wirkendem Halbdnnkel. Von diesem Baustil zeugen die hohen Banwerke: Der Kölner ±om, die Münster von Straßburg. Ulm und Freiburg, die Stephanskirche zu ä5ie"c) 'gic Als erste größer-Sammlung Kutscher Rechte und Gewohnheiten gilt der Sachsenspiegenur Norddeutschland ( - ), dem später der Schwabenspiegel für ^uddeutschlaud folgte, -Ut Gottesurteile kamen ab, dagegen Tortur und Folter m Gebrauch. Um das Geständnis eines vermeintlichen Schuldigen zu erzwingen, wende man alle erdenkliche Marter (Tortur) an. die durch furchtbare Marterwerkzeuge (Folter) ausgeübt wurde. Trotzdem nahm die Unsicherheit im Lande überhand. _ s Diesem Übel suchten die Femgerichte zu steuern. L.er oberste Freistuhl der Feme befand sich in Westfalen („auf roter Erde") unter einer Linde bei Dortmund, die als Femlinde noch heute emen ehrwürdigen Zeugen der Vergangenheit darstellt, später geschahen die Verhandlungen an einem heimlichen Orte, daher die tfeme auch „heimliches Gericht" hieß. Wer ein Vergehen sich hatte zu schulden kommen lassen, oder wer in solchem Verdacht stand, fand an seiner ^hür von Fronboten einen Fembrief mit sieben Siegeln angeschlagen. Ter auf diese Weise Angeklagte mußte vor den (vermummten) Freigrusen ober Schöffen erscheinen. Bekannte der Angeklagte oder wurde er überführt, so sprachen bic Schöffen das Urteil, lautete^ es auf ^od, dann wurde der Verbrecher sofort gehängt. Gelindere Strafen bestanden in Landesverweisung und Gelbbuße. Erschien der Angeklagte nicht, fo mit er als schutbig und wurde verfemt. Der Verfemte war nun von unsichtbaren Händen verfolgt. Eines Tages fand man ihn erdolcht ober erhängt. 21. Das Ranbriltertum. Tie Hansa. a) Entstehung der Unsicherheit des Verkehrs. Das Rittertum entartete mit der Zeit immer mehr, beim die Ritter verletzten ihr Gelübbe in der gröblichsten Weise. Ja, manche^ erniedrigten sich^ foweit, den friedlich dahinziehenden Kaufmann zu überfallen und ihm Hab und Gut zu rauben. Sie lebten also vom „Stegreif und übten das „Faustrecht." Solche ehrlosen Ritter hießen „Raubritter" und ihre Burgen „Raubnester." Diese enthielten Gefängnisse (Burgverließe), in beiieii oft Überfallene schmachten mußten, bis ein Lösegelb für^sie erlegt war. Häufig braudschatzteu die Raubritter auch kleinere Ortschaften und Klöster, um die „ausgepochte" Beute daun zu verprassen. Noch jetzt erinnern die Trümmer von Raubburgen an die böfe, alte ^Zeit. b) Wiederherstellung der Sicherheit des Verkehrs. Den Raub rittern kräftigen Widerstand entgegenstellen und ungestört Handel treiben zu können, traten verschiedene Städte untereinander in Bündnis. So entstanden der rheinische und schwäbische. <Ltädtebund. Am
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