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1. Der Unterricht in der Geschichte - S. 181

1893 - Delitzsch : R. Pabst
Deutschlands Neugestaltung. Preußens Landesverwaltung. 181 wurden ihm nur zum Teil zugesprochen. Es verlor Ostfriesland, Hildesheim, Bingen und Goslar an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern, und den größten Teil der polnischen Eroberungen an Rußland, nur Danzig, Thorn und das Großherzogtum Posen behielt es. Neu kam hinzu: 1. Die früher erstrebten Herzogtümer Jülich und Berg. Die Länder der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier, mit denen die alten preußischen Gebiete am Rheine verbunden wurden. Dadurch entstand eine neue Provinz, die Rheinprovinz. 2. Das Herzogtum Westfalen mit den ihm schon durch den Reichsdeputationshauptschluß zugesprochenen Gebieten. 3. Die größere, aber weniger bevölkerte Halste des Königreichs Sachsen, nämlich die ganze Niederlausitz, fast die Hälfte der Oberlausitz, den Wittenberger Kurkreis, den Thüringer Kreis, die Hochstifter Merseburg und Naumburg-Zeitz, vom Meißener Kreise: Torgau, vom Leipziger Kreise: Delitzsch. Eilenburg u. a. O., das Fürstentum Querfurt und Mansfeld. Der größere Teil der säcbsischen Erwerbungen bildete das Herzogtum Sachsen und wurde mit den älteren preußischen Besitzungen vom Saalkreise bis zur Altmark hin als Provinz Sachsen vereinigt. Die Lausitzen wurden teils mit Brandenburg, teils mit Schlesien Verbunden. Das ihm zugedachte Herzogtum Lauenburg tauschte Preußen gegen Vorpommern mit Rügen an Dänemark aus. Somit gelangte es endlich in den Besitz von ganz Pommern. An Flächeninhalt hatte Preußen gegen früher verloren, dagegen an Einwohnerzahl gewonnen. Es war zudem ein fast rein deutscher Staat geworden, der seine Sache nie von Deutschland, wie Deutschland die seine nie von Preußen trennen konnte. Das deutsche Reich wurde nicht wieder ausgerichtet, an seine Stelle trat der deutsche B u n d. Sitz des Bundestages war Frankfurt a. M. Der Kaiser von Österreich führte den Vorsitz. Das eingerichtete Bundesheer diente zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands. b) Preußens Landesverwaltung. Noch den Befreiungskriegen ging Friedrich Wilhelms Bestreben dahin, die Verwaltung seines Landes auf „Steinscher Grundlage" weiter auszubauen. Die Preußische Monarchie bestand nunmehr aus acht Provinzen: Brandenburg, Preußen, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz, die ersteren sechs bildeten die östliche, die beiden letzteren die westliche Hälfte des preußischen Staates. Die damals eingerichtete Verwaltung ist bis jetzt im ganzen dieselbe geblieben. Jede Provinz wird in mehrere Regierungsbezirke und diese werden in Kreise eingeteilt, Ein Oberpräsident verwaltet die Provinz, ein Regierungspräsident den Regierungsbezirk und ein Lau d-x a t den Kreis.
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