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1. Neue Zeit - S. 21

1897 - Stuttgart : Neff
21 verabredeten, und bald schlossen England, Frankreich und der Papst einen „Friedenshund“ (1518). § 9. Maximilians I. Ausgang, seine Persönlichkeit. Seit 1517 war Max bemüht, seinem Enkel Karl die römische Königskrone, die er früher dem ungarischen Kronprinzen Ludwig in Aussicht gestellt hatte, zu verschaffen. Auf dem Reichs- tag von Augsburg (1518) verpflichteten sich fünf Kurfürsten: Mainz, Köln, Pfalz, Brandenburg, (Polen-)Böhmen, da die Gelder aus Spanien noch nicht eingetroffen waren, nur dazu, Karl in einigen Monaten zu wählen. .Die vom Legaten Cajetan verlangten Steuern, mit deren Ertrag ein vom Lateran- konzil (das Max schon 1512 anerkannte) 1517 beschlossener allgemeiner Kreuzzug gegen die Türken bestritten werden sollte, wurden von den Reichsständen abgelehnt; dagegen, zumeist ge- rade vom Klerus, schwere Klagen über die Uebergriffe und das Finanzsystem der Kurie erhoben und die Gra- vamina der deutschen Nation noch einmal zusammengestellt. Der Kaiser Max starb, ehe Karl zum römischen König gewählt wurde. Eine Machterweiterung hatte er seinem Hause gesichert, indem sein Enkel Ferdinand 1516 per procura mit Anna, der Tochter des Königs Wladislaw von Böhmen-Ungarn, ver- mählt wurde, mit der sich früher Max selbst, um die mit ihrer Hand verbundene Aussicht für alle Fälle seinem Hause zu er- werben, verlobt hatte. Aber Max hatte, um die Gegnerschaft des Polenkönigs zu beseitigen, 1515 sich im Gegensatz zu seiner seitherigen Haltung verpflichtet, den Hochmeister des Deutschordens nicht mehr davon abzuhalten, Polen den Lehnseid zu schwören, und so den Orden aus der staatsrechtlichen Zugehörigkeit zum Reiche gelöst. Störungen des Landfriedens. Der Wormser Landfriede wurde thatsächlich nicht durchgeführt, da es an einer organisierten Macht zum Schutze des Friedens und an einer Exekutive für die gegen Friedensbrecher erlassenen Urteile fehlte. Auf einem Reichstag in Köln 1512 beschloss man die Einteilung des gesamten Reichsgebiets (auch der kurfürstlichen und der österreichisch-erbländischen Gebiete) in 10 Kreise („Circkel“), deren Hauptleute den Landfrieden handhaben und die Urteile vollstrecken, und die sich nötigenfalls gegenseitig unterstützen sollten. Aber als die Gewalt- thaten Franz von Sickingens gegen die Reichsstadt Worms (1515) ein Einschreiten dringend nötig machten und Max eine Zeitlang dazu sehr bereit war, zeigte es sich, dass diese zunächst auf sechs Jahre be- schlossene Ordnung zum grössten Teile noch nicht durchgeführt und ganz leistungsunfähig war; die Stände des oberrheinischen Kreises weigerten sich, allein vorzugehen, die von Max an die einzelnen Kreise gerichtete Auf- forderung, zu einer bestimmten Zeit Truppen in die Nähe von Worms zu senden, war wirkungslos, und die Kölner Beschlüsse blieben unausgeführt.
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