1897 -
Stuttgart
: Neff
- Autor: Treuber, Oskar, Klett, Theodor
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
(1523—1534, Julius von Medici), verlangten Durchführung des
Wormser Ediktes zeigte sich die altgläubige Mehrheit des Reichs-
tags geneigt, obwohl Campeggi die gravamina des vorhergehen-
den Reichstags sehr geringschätzig behandelte, aber die Städte
erhoben unter Hinweis auf drohenden Aufruhr Widerspruch,
und so kam es zum Beschluss, dass alle Stände dem
Wormser Mandat, insoweit als möglich, nachkommen
sollten. Man wiederholte dabei das Verlangen „eines
freien Universalkonziles“ auf deutschem Boden.
Da jedoch bei der damaligen politischen Lage nicht so bald
ein Universalkonzil zu erhoffen war, so sollte noch vor Ende
1524 eine „gemeine Versammlung deutscher Nation“
in Speier eine einstweilige Ordnung der kirchlichen Wirren
für Deutschland festsetzen. Gegen diesen Beschluss wandte
sich auch der ebenso universalistisch gesinnte, als altgläubige
Kaiser, er verbot 15. Juli den Speirer Tag als eine „An-
massung der deutschen Nation“ und gebot unter An-
drohung der schwersten Strafen die Durchführung des
Wormser Edikt s. Mitte 1524 brachten Campeggi und Ferdi-
nand einen Sonderbund süddeutscher Bischöfe und Laienfürsten
(einigermassen auch der bayrischen Herzoge) zur Unterdrückung
der Ketzerei zu stände („Regensburger Konvent“). Besonders
Ferdinand verfolgte die Ketzer unbarmherzig. Andrerseits ver-
banden sich oberdeutsche Reichsstädte zu gegenseitiger Hilfe,
wenn man wegen Missachtung des Wormser Edikts gegen
sie Gewalt gebrauchen würde: der Reformation neigten
sich unter den Fürsten immer mehr zu Herzog Johann,
Friedrich des Weisen Bruder, Georg von Brandenburg-
Ansbach (fränkische Linie, zugleich Fürst von Jägerndorf
[Schlesien]), dessen Bruder, der Hochmeister desdeutsch-
ordens Albrecht, die Mecklenburger Herzoge, Graf Albrecht
von Mansfeld. Entschieden trat ihr bei Frühjahr 1524 Phi-
lipp vonhessen. Anfänge evangelischer Gemeinden bildeten
sich nicht ohne häufige Durchbrechung des bestehenden formellen
Rechtes und manche tumultuarische Gewaltsamkeit seit 1523
in kursächsischen Landen, namentlich aber und am raschesten
in Reichsstädten, in denen bald der Rat die kirchliche Um-
gestaltung in die Hand nahm. In der Schweiz hatte seit 1522
die Zwingli’sche Reformation begonnen.
§ 15. Anfänge der Zwingli’schen Reformation in Zürich.
Ulrich (Huldreich) Zwingli, geb. 1. Januar 1484 zu Wildhaus im
Toggenburgischen, das dem Abt von St. Gallen unterstand, als Sohn einer
schlichten, ziemlich wohlhabenden und angesehenen Bauernfamilie, erhielt,