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1. Neue Zeit - S. 39

1897 - Stuttgart : Neff
(1523—1534, Julius von Medici), verlangten Durchführung des Wormser Ediktes zeigte sich die altgläubige Mehrheit des Reichs- tags geneigt, obwohl Campeggi die gravamina des vorhergehen- den Reichstags sehr geringschätzig behandelte, aber die Städte erhoben unter Hinweis auf drohenden Aufruhr Widerspruch, und so kam es zum Beschluss, dass alle Stände dem Wormser Mandat, insoweit als möglich, nachkommen sollten. Man wiederholte dabei das Verlangen „eines freien Universalkonziles“ auf deutschem Boden. Da jedoch bei der damaligen politischen Lage nicht so bald ein Universalkonzil zu erhoffen war, so sollte noch vor Ende 1524 eine „gemeine Versammlung deutscher Nation“ in Speier eine einstweilige Ordnung der kirchlichen Wirren für Deutschland festsetzen. Gegen diesen Beschluss wandte sich auch der ebenso universalistisch gesinnte, als altgläubige Kaiser, er verbot 15. Juli den Speirer Tag als eine „An- massung der deutschen Nation“ und gebot unter An- drohung der schwersten Strafen die Durchführung des Wormser Edikt s. Mitte 1524 brachten Campeggi und Ferdi- nand einen Sonderbund süddeutscher Bischöfe und Laienfürsten (einigermassen auch der bayrischen Herzoge) zur Unterdrückung der Ketzerei zu stände („Regensburger Konvent“). Besonders Ferdinand verfolgte die Ketzer unbarmherzig. Andrerseits ver- banden sich oberdeutsche Reichsstädte zu gegenseitiger Hilfe, wenn man wegen Missachtung des Wormser Edikts gegen sie Gewalt gebrauchen würde: der Reformation neigten sich unter den Fürsten immer mehr zu Herzog Johann, Friedrich des Weisen Bruder, Georg von Brandenburg- Ansbach (fränkische Linie, zugleich Fürst von Jägerndorf [Schlesien]), dessen Bruder, der Hochmeister desdeutsch- ordens Albrecht, die Mecklenburger Herzoge, Graf Albrecht von Mansfeld. Entschieden trat ihr bei Frühjahr 1524 Phi- lipp vonhessen. Anfänge evangelischer Gemeinden bildeten sich nicht ohne häufige Durchbrechung des bestehenden formellen Rechtes und manche tumultuarische Gewaltsamkeit seit 1523 in kursächsischen Landen, namentlich aber und am raschesten in Reichsstädten, in denen bald der Rat die kirchliche Um- gestaltung in die Hand nahm. In der Schweiz hatte seit 1522 die Zwingli’sche Reformation begonnen. § 15. Anfänge der Zwingli’schen Reformation in Zürich. Ulrich (Huldreich) Zwingli, geb. 1. Januar 1484 zu Wildhaus im Toggenburgischen, das dem Abt von St. Gallen unterstand, als Sohn einer schlichten, ziemlich wohlhabenden und angesehenen Bauernfamilie, erhielt,
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