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1. Neue Zeit - S. 55

1897 - Stuttgart : Neff
55 in religiös-kirchlichen Fragen ein Mehrheitsbeschluss überhaupt nicht bindend sei. Diesem Protest schlossen sich 14 süd- deutsche Reichsstädte an: Strassburg, Nürnberg, Ulm, Konstanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nördlingen, Heil- bronn, Reutlingen, Isny, St. Gallen, Weissenburg a. S. und Windsheim („Protestanten“). Noch vor Reichstagsschluss schlossen Kursachsen, Hessen, Strassburg, Nürnberg, Ulm ein geheimes Schutzbündnis. Der Reichsabschied verfügte auch, dass alle dem Sakrament des Abendmahls feindlichen Sekten ausgerottet werden sollen. Dagegen erstrebte Philipp von Hessen, zumal da die meisten neugläubigen süddeutschen Reichsstädte mehr oder ganz der Zwingli’schen Richtung angehörten, einen Zusammenschluss auch mit den Schweizer Reformierten (Luther und Melanchthon: „Sakramentierer“), angesichts der vom Kaiser und den altgläubigen Reichsständen drohenden Gefahr. Kur- sachsen und seine Theologen verstanden sich nur nach längerem Widerstreben und mit innerem Widerwillen zu einem Religions- gespräch, durch welches der, in einem tieferen Gegensatz der An- schauungen wurzelnde, Unterschied in der Auffassung des Abend- mahls beseitigt werden sollte. Fortgang der Schweizerischen Reformation. Die von der Tag- satzung veranstaltete Badener Disputation (Mai 1526), an der sich Zwingli nicht beteiligte, bekräftigte in den fünf ältesten Orten die Treue zum alten Glauben; die Tagsatzung belegte Zwingli mit dem grossen Bann. Aber Zürich hielt an ihm und seiner Lehre fest, und Bern und Basel näherten sich noch mehr der neuen Richtung. Diebernerdisputation (Januar 1528), zu der Joh. Eck nicht erschien, leitetedenuebertrittber n sunds t. Gallens (noch 1528), Basels, Schaffhausens, auch Mühlhausens (1529) zur Reformation ein. In Glarus verglich man sich auf Grundlage völliger Tole- ranz auch für die einzelnen. Zürich, in dem von Ende 1528 an die Regierung immer mehr einem „geheimen Rat“ und vor allem Zwingli zufiel, schloss, zum Teil im Widerspruch mit dem eidgenössischen Bundesrecht, ein „evangelisches Burg- recht“ mit Konstanz (1527), St. Gallen (1528), Mühlhausen und Basel (1529); die fünf Orte dagegen eine den Bestand der Eidgenossenschaft unmittelbar bedrohende „christliche Vereinigung“ mit Oesterreich (22. April 1529). Der Gegensatz der kirchlichen Bestrebungen in den gemeinen Herrschaften (Thurgau, Aargau) und die von Zürich begonnene Säkularisation der Lande des Abtes von St. Gallen, andererseits die Begünstigung der Erhebung des altgläubigen Berner Oberlandes durch Unterwalden trieben zum Kriege. Als der Züricher Pfarrer Kaiser in Schwyz verbrannt worden war, begann Zürich den Krieg, da Zwingli hoffte, so auch die fünf Orte für die Reformation zu gewinnen. Aber wider Willen Zwinglis wurde nach einigen Tagen ein Waffenstillstand und bald darauf (25./26. Juni 1529) der erste Kappeier Friede, vor allem auf Betreiben des kühler denkenden und nach andrer Richtung hin (Savoyen) beschäftigten Bern, geschlossen. Neu- und altgläubige Orte sollten gleichberechtigt sein, in den einzelnen Kirchengemeinden der gemeinen Herr- schaften sollte die Mehrheit das Bekenntnis bestimmen; die fünf Orte gaben das österreichische Bündnis auf, während das Burgrecht der Evangelischen blieb. Zürich legte aber den Frieden so aus, als ob er auch in den fünf alten Orten der Reformation Zugang gewähre.
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