1897 -
Stuttgart
: Neff
- Autor: Treuber, Oskar, Klett, Theodor
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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in religiös-kirchlichen Fragen ein Mehrheitsbeschluss überhaupt
nicht bindend sei. Diesem Protest schlossen sich 14 süd-
deutsche Reichsstädte an: Strassburg, Nürnberg, Ulm,
Konstanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nördlingen, Heil-
bronn, Reutlingen, Isny, St. Gallen, Weissenburg a. S.
und Windsheim („Protestanten“). Noch vor Reichstagsschluss
schlossen Kursachsen, Hessen, Strassburg, Nürnberg, Ulm ein
geheimes Schutzbündnis. Der Reichsabschied verfügte auch,
dass alle dem Sakrament des Abendmahls feindlichen Sekten
ausgerottet werden sollen. Dagegen erstrebte Philipp von Hessen,
zumal da die meisten neugläubigen süddeutschen Reichsstädte
mehr oder ganz der Zwingli’schen Richtung angehörten, einen
Zusammenschluss auch mit den Schweizer Reformierten (Luther
und Melanchthon: „Sakramentierer“), angesichts der vom Kaiser
und den altgläubigen Reichsständen drohenden Gefahr. Kur-
sachsen und seine Theologen verstanden sich nur nach längerem
Widerstreben und mit innerem Widerwillen zu einem Religions-
gespräch, durch welches der, in einem tieferen Gegensatz der An-
schauungen wurzelnde, Unterschied in der Auffassung des Abend-
mahls beseitigt werden sollte.
Fortgang der Schweizerischen Reformation. Die von der Tag-
satzung veranstaltete Badener Disputation (Mai 1526), an der sich Zwingli
nicht beteiligte, bekräftigte in den fünf ältesten Orten die Treue zum alten
Glauben; die Tagsatzung belegte Zwingli mit dem grossen Bann. Aber Zürich
hielt an ihm und seiner Lehre fest, und Bern und Basel näherten sich noch
mehr der neuen Richtung. Diebernerdisputation (Januar 1528), zu der
Joh. Eck nicht erschien, leitetedenuebertrittber n sunds t. Gallens
(noch 1528), Basels, Schaffhausens, auch Mühlhausens (1529) zur
Reformation ein. In Glarus verglich man sich auf Grundlage völliger Tole-
ranz auch für die einzelnen. Zürich, in dem von Ende 1528 an die Regierung
immer mehr einem „geheimen Rat“ und vor allem Zwingli zufiel, schloss, zum Teil
im Widerspruch mit dem eidgenössischen Bundesrecht, ein „evangelisches Burg-
recht“ mit Konstanz (1527), St. Gallen (1528), Mühlhausen und Basel (1529);
die fünf Orte dagegen eine den Bestand der Eidgenossenschaft unmittelbar
bedrohende „christliche Vereinigung“ mit Oesterreich (22. April 1529). Der
Gegensatz der kirchlichen Bestrebungen in den gemeinen Herrschaften (Thurgau,
Aargau) und die von Zürich begonnene Säkularisation der Lande des Abtes von
St. Gallen, andererseits die Begünstigung der Erhebung des altgläubigen Berner
Oberlandes durch Unterwalden trieben zum Kriege. Als der Züricher Pfarrer
Kaiser in Schwyz verbrannt worden war, begann Zürich den Krieg,
da Zwingli hoffte, so auch die fünf Orte für die Reformation zu gewinnen.
Aber wider Willen Zwinglis wurde nach einigen Tagen ein Waffenstillstand
und bald darauf (25./26. Juni 1529) der erste Kappeier Friede,
vor allem auf Betreiben des kühler denkenden und nach andrer Richtung hin
(Savoyen) beschäftigten Bern, geschlossen. Neu- und altgläubige Orte sollten
gleichberechtigt sein, in den einzelnen Kirchengemeinden der gemeinen Herr-
schaften sollte die Mehrheit das Bekenntnis bestimmen; die fünf Orte gaben
das österreichische Bündnis auf, während das Burgrecht der Evangelischen
blieb. Zürich legte aber den Frieden so aus, als ob er auch in den fünf alten
Orten der Reformation Zugang gewähre.