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1. Neue Zeit - S. 148

1897 - Stuttgart : Neff
148 den Reichstag, der nun seine Beratungen einstellte und also ge- sprengt war. Union und Liga. Die drohende Zertrennung des Reichs- körpers machte in beiden Lagern den Wunsch nach einem Bunde stärker, die Protestanten wies insbesondere noch der Donau- wörther Fall und die zunehmende Gefahr eines Prozesskriegs darauf hin. Die calvinistische Kurpfalz, der Herzog von Würt- temberg, die Markgrafen von Ansbach und Culmbach, von Baden und Pfalz-Neuburg schlossen 15. Mai 1608 in Ahausen (Kloster bei Ansbach) die „Union“, zunächst auf zehn Jahre, zum Zwecke der Verteidigung der Rechte (aber nicht der Anwartschaften) der Glieder; das Direktorium erhielt die Kurpfalz. Noch 1608 traten bei: der Graf von Oettingen und der calvinistische Herzog von Zweibrücken; 1609 Strassburg, Nürnberg und Ulm, An- halt; 1610 Kurbrandenburg (seit Mitte 1608 Johann Sigmund Kurfürst), Landgraf Moritz von Hessen-Cassel (Calvinist) und mehrere Reichsstädte. Die Forderung der Reichsstädte, dass jede fremde Macht ausdrücklich vom Bündnis ausgeschlossen werde, ging nicht durch. Hauptsächlich ein Werk Maximilians von Bayern war die katholische Liga, in der sich 9. März 1609 zu- nächst auf neun Jahre mit ihm als Bundesoberstem die Bischöfe von Würzburg, Augsburg, Konstanz, Regensburg, Passau* die Aebte von Kempten und Ellwangen, Ende August auch die drei geistlichen Kurfürsten (der Mainzer als zweiter Bundes- oberst) zur Abwehr widerrechtlicher Gewalt, insbesondere zum Schutz der katholischen Religion verbanden. 1610 traten die Bischöfe von Worms, Speier, Strassburg, Bamberg bei. Die Jülich-Cleve’sehe Frage. Herzog Wilhelm, der selbst geistig, und körperlich verfiel, hatte nur einen kinderlos bleibenden, noch vor dem Tode des Vaters (1592) geisteskranken Sohn Johann Wilhelm. So war das Aus- sterben des Mannsstammes in sicherer Aussicht, und die Frage der Erbfolge war bei der so wichtigen Lage der Lande für den Katholicismus und Prote- stantismus, für das Haus Oesterreich und dessen Gegner, vor allem die Nieder- lande und Frankreich, von der grössten Bedeutung. Ansprüche auf Jülich, Berg, Ravensberg, hatte kraft kaiserlicher Privilegien das Gesamthaus Wettin; die durch die Ehe des späteren Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen mit Sibylle, der Tochter Johanns von Cleve, begründeten Ansprüche der Ernestiner- auf die Gesamtheit der Lande nach Erlöschen des Mannsstamms hatte Karl V. 1544 anerkannt, aber 1546 dem Herzog Wilhelm das Privileg erteilt, dass nach Erlöschen des Mannsstamms auch dessen Töchter und deren männliche Nachkommen erbberechtigt sein sollten. Seiner ältesten Tochter Marie Leonoi e sicherte Wilhelm bei ihrer Vermählung mit Albrecht Friedrich von Preussen zu, dass sie oder ihre Nachkommen in diesem Falle die Lande allein erhalten sollten; da aber Marie Leonore nur eine Tochter hatte, vermählt mit Johann Sigmund von Brandenburg, beanspruchte der Sohn der zweiten Tochter Wil- helms, Wolf gang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, das Erbe für sich.
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