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1. Neue Zeit - S. 157

1897 - Stuttgart : Neff
157 bot dieser in einem scharfen, auch mit Strafen drohenden Erlass eine zweite, von den Defensoren angesetzte Versammlung bis zu seiner eigenen Ankunft. Diese Versammlung wurde doch gehalten, ihr aber ein erneutes Verbot mitgeteilt. Die Gesamt- heit der Versammelten begab sich auf das Rathaus, um den Statthaltern ihre Antwort zu überreichen. Einen Wortwechsel, der entstand, benützten einige Herren, vor allem Thurn, um zwei der anwesenden Statthalter, Slawata undmartinitz für Verletzer des Majestätsbriefes und Feinde des Friedens er- klären zu lassen; dann wurden diese samt dem Sekretär Fabricius nach alttschechischer Sitte aus den Fenstern hinaus- geworfen (23. Mai 1618). Slawata wurde durch den Fall schwer, Martinitz leicht, Fabricius gar nicht verletzt. Dieser Fenstersturz (den nur eine kleine Minderheit geplant hatte) warf Böhmen ohne jede diplomatische, finanzielle, poli- tische Vorbereitung in die Eevolution gegen das Haus Oesterreich. Kapitel Xv. Der dreissigjährige Krieg. § 51. Der böhmisch-pfälzische Krieg. Der böhmische Aufstand bis zur Wahl Friedrichs zum böhmischen König. Die am 24. Mai eingesetzte revolutionäre Regierung der dreissig Direktoren erwies sich wenig fähig, ebenso Graf Thurn als Generalkommandant; ihm trat bald Graf von Hohenlohe zur Seite. Der Erhebung schlossen sich alle böhmischen Städte an, ausser Pilsen, Budweis und Crumma. Die revolutionäre Begierung befand sich von Anfang an in finanziellen Schwierig- keiten, die später auch Zwangsanleihen, Plünderung der Klöster und Beschlagnahme des Grundbesitzes katholischer Edelleute, sowie der katholischen Kirche nicht beseitigten. Hilfe wurde den Böhmen 1618 nur durch Zuzug von 4000 (insgeheim zur Hälfte vom Herzog von Savoyen bezahlten) Söldnern unter Füh- rung des katholischen, illegitimen Grafen Ernst von Mansfeld, eines echten Condottiere, und von Schlesien; hier war vor allem der brandenburgische Markgraf Johann Georg von Jägerndorf, Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich, dem die kaiserliche Regierung sein Fürstentum rechtlich bestritt, für sie thätig. Andrerseits erhielt der Kaiser zunächst nur Geldhilfe (später
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