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1. Neue Zeit - S. 222

1897 - Stuttgart : Neff
222 ■ « i, /- {fl; > * land dem Kampfe sich an). Unter der Führung Karls von Loth- ringen und Ludwigs von Baden errangen die kaiserlichen Heere, wesentlich verstärkt durch kurbayerische und kursächsische (seit 1686 auch kurbrandenburgische) und andere deutsche Truppen, über die Türken, wie über die aufständischen Ungarn Erfolge (u. a. 1685 Eroberung von Neuhäusel, Kaschau und Eperies, September 1686 von Ofen, 1687 grosser Sieg beimohacs). Mit der Niederbeugung der ungarischen Aristokratie unter ein strammeres monarchisches Regiment verbanden sich anfangs noch Gewaltsamkeiten gegen den Protestantismus (Blutgericht des Generals Caraifa in Eperies, nach einiger Zeit durch dessen Abberufung eingestellt). Jedoch wurde, als Anfang 1688 der ungarische Reichstag die Erblichkeit der Krone anerkannte und auf das seit 1222 verbriefte Adelsrecht der Rebellion ver- zichtete, den Protestanten örtlich beschränkte Religions- freiheit gewährleistet (aber ohne ius reformandi der prote- stantischen Grundherren). Freilich gelang es den Jesuiten auch fernerhin dem Protestantismus nach und nach viel Boden zu ent- ziehen. Auch Siebenbürgen erkannte 1688 die liabsbur- gische Oberherrschaft an. Belgrad wurde unter Führung Max Emanuels von Bayern September 1688 genom m e n. Ludwig von Baden erfocht noch 1689 drei Siege in Serbien, und Leopold hoffte mindestens Bosnien und die Herzegowina, womöglich auch Serbien unter seine Oberherrschaft zu bringen. Dievenetianer hatten 1685—87 unter Morosini, zum Teil mit deutschen Kräften, Morea erobert (Athen 1687 genommen, 1689 wieder verloren). Ludwigs Xiv. Kirchenpolitik. Gallikanische Deklaration. Für Ludwig, der die Päpste wiederholt seine Macht und semen Eigenwillen in schroffer Weise fühlen liess, waren die Frei- heiten der gallikanischen Kirche gleichbedeutend mit der Beherrschung der Kirche durch die Krone. Das dem König in manchen Kirchenprovinzen zustehende Regalien- recht (Bezug der Einkünfte und Ausübung der Kollationsrechte während der Erledigung von Bistümern) dehnte er 1673 ohne weiteres auch auf die südlichen aus. Das Widerstreben zweier Bischöfe wurde 1678 von Innocenz Xl unterstützt, der 1681 einen der Krone gefügigen Erzbischof exkommunizierte. Durch eine assemblée générale des Klerus liess der König 19. März 1682 die von Bossuet verfasste „gallikanische Deklaration“ beschliessen; von ihren vier Artikeln nahm der zweite die eine Superiorität der Konzilien feststellenden De- krete von Konstanz wieder auf, der vierte zog die Un- fehlbarkeit des Papstes in Abrede. Diese Deklaration sollte
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