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1. Neue Zeit - S. 407

1897 - Stuttgart : Neff
407 er die Ablehnung vor allem mit dem Hinweis auf das allgemeine Stimmrecht, das „alle Schranken niederreisse“. Zum Zwecke „der gewaltsamen Durchführung der Beichs- verfassung durch das Volk“ kam es in Sachsen, in der Pfalz und vor allem in Baden, wo die Truppen gemeinsame Sache mit den Aufständischen machten, Anfang Mai zu bewaffneten Erhebungen. Der Aufstand in Dresden wurde von preussischen Truppen 6.—9. Mai niedergeworfen; als gegen diesen „Bruch des Beichsfriedens“ das Parlament prote- stierte, berief Friedrich Wilhelm die preussischen Mitglieder ab, kündigte dem Beiclisverweser die Unterordnung der preussischen Diplomatie und Heeresmacht, nahm die militärische und diplomatische Führung in dem von Dänemark Anf. April 1849 wieder eröffneten Krieg an sich und rief 18. Mai sein Volk zur bewaffneten Herstellung der Ordnung auf. Gleichzeitig eröffnete er Verhandlungen mit den Einzelstaaten über Herstellung der Einigung und Verfassung Deutschlands; 26. Mai kam das Dreikönigsbündnis mit Sachsen und Hannover zu stände, die aber den Vorbehalt des Beitritts des gesamten ausserösterreichischen Deutschlands machten: an Stelle des erblichen Kaisers sollte ein Fürsten- kollegium treten, und an dessen Spitze der König von Preussen als „Beichsvorstand“ die Exekutive haben; die Volksvertretung sollte aus indirekten Wahlen nach drei Vermögensklassen her- vorgehen. Dem Bund (1850 offiziell als „deutsche Union“ bezeichnet), für den 3. Juni in Gotha die, aus dem Frankfurter Parlament ausgetretenen, Männer der erbkaiserlichen Partei eine Erklärung erliessen, traten nach und nach die meisten deutschen Staaten ausser Oesterreich, Bayern und Württemberg bei. Das Frankfurter Parlament, infolge des Austritts verschiedener Gruppen ein entschieden demokratisch gesinntes Bumpfparlament, siedelte nach Stuttgart über, wo es 6. Juni eine Beichsregentschaft einsetzte und Proklamationen zum Kampf gegen den Absolutismus' erliess, aber am 18. Juni 1849, von der württembergischen Begierung am Weitertagen verhindert, sich auflöste. Der pfälzisch-badische Auf- stand wurde von preussischen Truppen unter dem Prinzen von Preussen, denen sich die „Beichsarmee“ unter Peucker an- geschlossen hatte, niedergeworfen; nach der Einnahme Bastatts (23. Juli) erfolgten zahlreiche standrechtliche Hinrich- tungen und Verurteilungen zu Zuchthaus. Nach der Kündigung des Malmöer Waffenstillstands durch Dänemark (Februar 1849) hatte die Frankfurter Zentralgewalt eine Statthalterschaft (W. Beseler und Graf Beventlow) für Schles-
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