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1. Neue Zeit - S. 431

1897 - Stuttgart : Neff
431 tag vereinbart, am 17. April 1867 proklamiert wurde1) (über den Inhalt der Verfassung s. § 134); Bundeskanzler wurde der preussische Ministerpräsident Bismarck. Die Schutz- und Trutz- bündnisse mit den süddeutschen Staaten wurden am 19. März 1867 veröffentlicht und 6. November erneuert gleichzeitig mit der Ratifikation der Verträge, durch welche die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund sich dahin einigten, dass die Gesetzgebung über das gesamte Zollwesen der deutschen Staaten einem Bundesrat unter Preussens Präsidium und einem Zollparlament überwiesen wurde; dieses bestand aus dem Norddeutschen Reichstag und süddeutschen Abgeordneten, die nach demselben Wahlgesetz ge- wählt wurden. Die auswärtige Politik wurde dadurch bestimmt, dass Volk und Regierung von Frankreich in die 1866 ohne und gegen ihren Willen geschaffenen Thatsachen sich nicht finden konnten, die zusammen mit der mexikanischen Expedition dem Ansehen Napoleons einen schweren Stoss versetzt und dem französischen Uehergewicht in Europa vollends ein Ende gemacht hatten. Durch Marschall Niel Hess Napoleon eine Militärreorganisation in Angriff nehmen. Sein Versuch, die erregte öffentliche Meinung Frankreichs durch den Ankauf Luxemburgs zu befriedigen, scheiterte an dem Widerspruch Preussens, es wurde der Ausgleich getroffen, dass das Grossherzogtum Luxemburg im Londoner Vertrag \ 11. Mai 1867) für neutral erklärt und somit die Festung von der preussischen Be- satzung geräumt wurde; Luxemburg blieb im deutschen Zollverein. Bei einem Besuch in Salzburg (August 1867) bahnte Napoleon ein gegen den Norddeutschen Bund gerichtetes Einvernehmen mit Oesterreich an, dem 1869 auch der König von Italien beizutreten bereit war, obgleich Frankreich sich weigerte, ihm Rom als Hauptstadt zuzugestehen, und obgleich der Ver- such Garibaldis, Rom zu nehmen, durch eine dem Papst zu Hilfe gesandte französische Division bei Mentäna (November 1867) blutig vereitelt worden war. Die von Georg V. 1867 gebildete „Welfenlegion11 fand in Frankreich Aufnahme; in Preussen wurde das Vermögen des früheren Königs von Hannover und des früheren Kurfürsten von Hessen (März 1868) beschlagnahmt, um zur Bekämpfung der von beiden betriebenen Agitation zu dienen, und zwar ohne Rechnungslegung („Weifenfonds“). Geheime Verhandlungen, die seit 1869 zwischen Frankreich, Oesterreich und Italien geführt wurden, hatten das Er- gebnis, dass man sich 1870 über einen gemeinsamen Kriegsplan verständigte. In dementschluss zumkrieg wurde Napoleon, der zur Begründung eines parlamentarischen Regierungssystems, jedoch mit unmittelbarem Appell 9 * * 9 Der Norddeutsche Bund entfaltete 1867—70 eine lebhafte gesetz- geberische Thätigkeit, im allgemeinen im Sinn des politischen und volkswirt- schaftlichen Liberalismus. Durch das Gesetz über Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht vom 3. Juli 1869 wurde die Judenemancipation zum Abschluss gebracht. Der „Leibzoll“ war schon 1787 in Preussen, 1803 im übrigen Deutschland, soweit er noch bestand, aufgehoben worden, dagegen war wie in Preussen, so auch in den deutschen Gebieten, die unter dem unmittelbaren Einfluss der französischen Herrschaft den Juden volle Gleichstellung gewährt hatten, diese nach 1815 und ebenso nach 1848 vielfach wieder beschränkt worden. (In der Schweiz erfolgte die vollständige Emancipation 1863, in Oesterreich-Ungarn 1867.)
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