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1. Vaterländische Geschichte für evangelische Schulen - S. 94

1890 - Kreuznach : Reinhard Schmithals
— 94 — Vaters wegen ihres politischen Verhaltens Eingesperrten aus der Kerkerhaft und versprach bei seiner Huldigung, seine hohen Regentenpflichten gewissenhaft zu erfüllen, ein gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger Fürst, ein christlicher König zu sein. Auch lag ihm eine Besserung der deutschen Zustände am Herzen. Er wünschte die Umgestaltung des deutschen Bundes in einen Bundesstaat im Einverständnis mit den deutschen Fürsten. Aber seine Vorschläge fanden in Oesterreich kein Gehör. Ebenfalls trat er den Wünschen seines Volkes nicht feindlich entgegen, er wollte dem Volke die schon 1815 verheißenen Rechte gewähren, aber er wollte stch dazu nicht drängen lassen. Im Volke aber wuchs die Ungeduld, und als der König die vereinigten Landtage nach Berlin berief, da wurden die gewährten Rechte für ungenügend erklärt, und immer größer wurde die Aufregung. 3. Plötzlich brach im Jahre 1848 in Paris eine neue Revolution aus. Der König wurde vertrieben, das Land zur Republik erklärt. Auch nach Süddeutschland und Oesterreich verbreiteten sich die Unruhen. Die Regierungen waren genötigt, die Forderungen des Volkes zu erfüllen. Da beginnen auch in Berlin die Geister sich zu regen. In Scharen zogen sie vors Schloß, ihre Wünsche dem Könige vorzutragen. Dieser war zur Erfüllung derselben bereit, und jubelnd wollten die Haufen sich schon entfernen, als es dennoch durch ein Mißverständnis zum blutigen Aufstand kam. Mehrere Tage dauerte der Kampf in den Straßen der Stadt, bis der König, um ferneres Blutvergießen zu vermeiden, das Militär zurückrief und die Wünsche des Volkes erfüllte. Auch in Süddeutschland, besonders in der Pfalz und in Baden gelang es mit preußischer Hülfe, den Aufstand zu unterdrücken, und preußische Truppen suchten in Schleswig-Holstein das'deutsche Recht zu schützen. Leider wurden sie hieran durch fremde Mächte gehindert (siehe Krieg 1864.) 4. Am 31. Februar 1850 gab der König dem preußischen Staate eine Verfassung. Diese bestimmte, daß alle Gesetze, ehe sic Gültigkeit erhalten, dem Hause der Abgeordneten und dem Herren» hause vorgelegt werden müssen. Haben beide Körperschaften sic beraten und angenommen, dann werden sie dem Könige vorgelegt. Ist auch dieser damit einverstanden, so versieht er das Gesetz mit seiner Namensunterschrift, macht es öffentlich bekannt und führt es aus. Ebenso führt er den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. 5. Der deutsche Bundestag in Frankfurt a. M. war mittlerweile in ein Reichsparlament umgewandelt worden, und dieses hatte den Erzherzog Johann von Oesterreich zum Reichsverweser erwählt. Als nun Oesterreich sich wiederum lau und gleichgültig zeigte» schlossen sich die Abgeordneten zu einem engeren Bundesstaate mit Ausschluß Oesterreichs zusammen und erwählten Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen zum erblichen deutschen Kaiser. Jubelnd stimmte das
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