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1. Geschichte des Altertums - S. V

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Vorworf. Nach den auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 15. August 1908 gegebene« Bestimmungen über die Neuordnung des Höheren Mädchenschulwesens vom 18. August desselben Jahres (Zentralblatt 1908, S. 694), ergänzt durch den Ministerialerlaß vom 1. Februar 1912 (Zentralblatt 1912, S. 203), hat „die Studienanstalt für Mädchen die Ausgabe, die Weiterbildung der Mädchen so zu fördern, daß die Schülerinnen in einer Reifeprüfung eine Bildung nachweisen, welche der durch die ueunklassigen höheren Schnlen für die männliche Jugend vermittelten gleichwertig ist. wenn auch mechanische Übereinstimmung nicht besteht". Ihre drei Zweige entsprechen dem Gymnasium, dem Realgymnasium und der Oberrealschule für die männliche Jugeud. Der in diesen Vollanstalten auf die drei Jahre der Oberstufe (011, Ui, 01) entfallende geschichtliche Lehrstoff ist bei der Studienanstalt den Klassen Unterfekuuda, Oberfekuuda und Unterprima zugewiesen und zwar in folgender Weise: 1. Uii Griechische und römische Geschichte bis zum Ende der Republik mit Ausblicken auf Orient und Hellenismus. Besondere Berücksichtigung der Versassungs- und Kulturverhältnisse in zusammenfassender vergleichender Gruppierung. 2. 011 Weltgeschichte von dem Zeitalter des Angustus bis zum Dreißigjährigen Kriege. Deutsche Staats-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte bis zum Siege des Territorialfürstentums (1648). 3. Ui Weltgeschichte vom Zeitalter Ludwigs Xiv. bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der Staats-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des deutschen Volkes. Die Lehrausgabe für Oberprima besteht zunächst in Wiederholung und Übersicht, dann fordert sie Einführung in das Verständnis der geschichtlichen Überlieferung an der Behandlung eines ausgewählten Stoffes,
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