Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Altertums - S. 49

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sparta und die lykurgische Verfassung. 49 Ziel war Abhärtung, Gehorsam. Ausbildung zur Wehrhaftigkeit. Auf alle Fragen mußte der Spartaner eine kurze, aber möglichst treffende Antwort geben (lakonische Antwort!). Bemerkenswert ist, daß Sparta das einzige Land des Altertums ist, das den Gedanken durchführte, den Mädchen im wesentlichen dieselbe Erziehung wie den Knaben zuteil werden zu lassen. — Mit 20 Jahren begann für den Jüugliug die Feld-dienstpflicht, zugleich wurde er in die Tisch- und Zeitgenossen-fchasten aufgenommen, die bei den gemeinsamen Mahlzeiten {ovooina, <pidixia) hervortraten. Kein Spartaner durfte zu Hause speisen. So finden wir in Sparta eine Art von Kommunismus, der sich aber von modernen Bestrebungen, wie sie die Sozialdemokratie verfolgt, durch das ideale Ziel, eben jene Ausbildung für den Soldatenstand, unterscheidet. Als Speise ist bekannt die schwarze Suppe, aus Schweinefleisch und Blut hergestellt. — Mit 50 Jahren war der Mann zur Teilnahme an der Volksversammlung berechtigt. Die Faktoren der Verfassung sind das Königtum, der Rat Alten, die Volksversammlung und die Ephoren. In Sparta finden wir ein erbliches Doppelkönigtum der ®e= schlechter der Agiaden und Eurypontiden. Über die Entstehung dieses auffallende» Doppelkönigtums gibt es keine ganz befriedigende Vermutung; vielleicht ist es durch eine Verschmelzung (owoixio/uog) der Dorier mit den Urbewohnern, den Achäern, entstanden. Die Sage führt es auf Prokles und Enrysthenes, die Zmillingssöhne des Aristodemus, zurück. Ursprünglich hatten die Könige die volle dreifache Machtfülle des indogermanischen Königtums überhaupt: sie waren Oberpriester, oberste Richter und Heerführer, verloren aber von dieser Machtsülle mehr und mehr durch die Ephoren und wurden schließlich Schattenkönige, behielten aber mannigfache äußere Ehren wie ein sehr prunkvolles Leichenbegängnis. Die übrigen Staatsgewalten, Rat und Volksversammlung, sind für D^Rat der den griechischen Staat charakteristisch. Der Rat der Alten (ysgovoia) setzte sich zusammen aus 28 über 60 Jahre alten, auf Lebenszeit von der Volksversammlung gewählten Greifen. Für die Wahl war die Stärke des Geschreis, mit dem man den einzelnen zustimmte, maßgebend; die Beurteilung hatten einige in einem Gebäude eingeschlossene Männer, die den zu Wählenden also nicht sahen. Ansangs führten im Rate die beiden Könige den Vorsitz, später die Ephoren. Dem Rat der Alten lag im wesentlichen die Vorberatung aller Vorschläge für die Volksversammlung ob, er hatte die höchste Regierungsgewalt in allen Dingen und die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod. Die Volksversammlung (äua, änellä) bestand aus den über®ie 5bol£5= 30 Jahre alten Spartiaten, wurde monatlich um die Zeit des Vollmondes samminng. berufen und entschied ohne Debatte durch Zuruf. Eine Erörterung in dieser Versammlung stand nur den Königen. Geronten und Ephoren zu. Weltgeschichte für die Oberstufe d. Studienanst. 1. Bd. 4
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer