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1. Geschichte des Altertums - S. 51

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfassungszustände im 7. u. 6. Jahrh. 51 außen durch glückliche Kämpfe seinen Besitz im Peloponnes erweitert hatte. In einem Kriege leistete es Sparta so heftigen Widerstand, daß die Spartaner auf die Eroberung von Argos verzichten mußten. Während sich die anderen Staaten des Peloponnes an Sparta anschlossen und sich pel0®^nes zu gemeinsamem Handeln in auswärtigen Angelegenheiten zum pelopon-Mche Bund, uesischen Bunde unter Spartas Oberbefehl vereinigten, blieb Argos auch in der Folgezeit stets eine Feindin Spartas. An der Spitze einer Kriegsmannschaft, die auf 200000 Mann gebracht werden konnte, erhoben die Spartaner den Anspruch auf die Oberleitung (Hegemonie) von ganz Hellas. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfcihungszuifände im 7. und b. Jahrhundert, fldelsherrschaff und Cyrannis. § 42, Gegenüber dem Königtum gewann allmählich in den ein- wt$= zelnen Staaten Griechenlands der Adel größere Macht. Er riß immert)Vuu'i)aft-mehr Befugnisse des Königs an sich imb beseitigte zuletzt das Königtum oder beschränkte es ans rein priesterliche Befuguisse1). So trat in den meisten Staaten an die Stelle der Monarchie die Adelsherrschast, nur in Staaten, die auf einer einfachen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung stehen blieben, wie in Lakonien, Ätolien, Epirus und Macedo-nien blieb das Königtum bestehen. Für das Volk war diese Verfassungsänderung nicht günstig. Hatte das Königtum naturgemäß über deu Ständen und deren Interessen gestanden, so bildete die Aristokratie eine Klasse, die den Besitz der politischen Macht nur zu leicht ganz in den Dienst des Klasseninteresses stellte. Dazu kam, daß die Rechtsprechung in der Hand des Adels, zumal bei dem Mangel schriftlicher Aufzeichnung des Rechts, zu schweren Mißbräuchen, zur Beugung des Rechts im Interesse der Adels-klasfe führte. Dieser Willkür seitens des Adels wagte der kleinere Mann um so weniger entgegenzutreten, als er wirtschaftlich vielfach ganz von dem besitzenden Adel abhängig war. Als der in das Leben jedes Staates so einschneidende Vorgang im 7. Jahrhundert sich auch in Griechenland vollzog, daß an die Stelle der Natural- die Geldwirtschast trat, da ®etp= bildete das Geld in der Hand des Adels eine Macht, die er dem bei ihm unter- leihenden Kleinbauern gegenüber rücksichtslos gebrauchen konnte, ^oicht Zückung verkam ein Bauer ganz in die Abhängigkeit des Schuldherrn, zumal da der uct> Zinsfuß sehr hoch war — ein Satz bis zu 20 Prozent galt nicht als Schwachen, übertrieben hoch — und der Schuldner nicht allein mit seinem Hab und Gut sondern auch persönlich und mit seiner Familie haftbar war. Wie gefährlich war es also für solch einen kleinen Mann, dem Adel entgegen- 3) Vgl. den Namen ßaadevg z. B. in ag^cov ßaaüevs und die Bezeichnung rex sacrificulas in Rom. 4*
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