Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Mittelalter - S. 48

1889 - Gotha : Perthes
48 Die Verhltnisse im Innern. Nicht weiter als bis in das und. Scheldegebiet*), an der Maas bis zu den Ardennen, an der Mosel bis in die Gegend von Metz (vgl. Karte S. 47) hatte sich der frnkische Stamm ausgebreitet; in dem brigen Gallien behauptete sich die romanische Bevlkerung im vollen Gensse ihres Grundbesitzes; nur das ffentliche und Herren-lose Gut nahm der König und sein Gefolge fr sich in Anspruch. Auch die germanischen Stmme behielten ihr altes Gebiet und ihr heimisches Recht. So blieb tu dem Frankenreiche die Besonderheit der Stmme und der Gegensatz der germanischen und romanischen Bevlkerung. Wie die Grndung des Reiches einzig von dem Willen des Knigs ausgegangen war, so ruhte allein auf seiner Persnlichkeit die Verbindung der verschiedenen Völker zu staatlicher Gemeinschaft. a) $6 Knigtum. Von dem Lande zwischen Somme und Loire aus, das als Mittelpunkt des frnkischen Reiches erschien und in dem Chlodovech zuletzt Paris zur Hauptstadt hoben hatte, herrschten die Könige der die frnkischen Gebiete. uerlich schied sie wie das ganze knigliche Geschlecht der Merovinger das langherabwallende Haar*) von dem Volk; ihre Macht ruhte auf ans-gedehntem Grundbesitz in allen Teilen des Reiches; erhebliche Einnahmen zogen sie auerdem aus den Friedens- oder Bugeldern, den Steuern der rmischen, den freiwilligen Gaben der germanischen Bevlkerung, endlich den Zllen und Wegegeldern. Alle diese Einknfte (seus) standen dem Könige zu freier Verfgung. Die Macht des Knigs war erblich und unabhngig von dem Volke, das nicht mehr in allgemeinen Versammlungen ^) zusammentrat; an die Stelle des Gemeinfriedens trat der Knigs frieden; Gehorsam gegen seinen Befehl konnte er durch Strafen erzwingen; diese zwingende Gewalt im Gericht wie im Heer hie Bann. Der König war der Mittelpunkt des Staates, seine Person vom Reiche nicht getrennt; die Diener an seinem Hofe waren zugleich die hchsten Beamten; aus ihren Reihen gingen auch diejenigen hervor, die ihn in den Gauen vertraten. b) Hos- und Oaubeamte. Frh wurden die Shne angesehener Familien nach dem Hof gebracht, um sich fr die Geschfte des Friedens und Krieges auszubilden; hier erhielten sie wohl zunchst ein niederes Hofamt wie das des Schenken oder Mar-schalks (Vorstehers der Marstlle) und stiegen allmhlich zu den hchsten Hof-und Staatsmtern empor. Die Aufsicht der das Gesinde und Hauswesen fhrte der S e n i s ch a l k (d. h. der lteste Knecht); gleichbedeutend mit ihm war ursprnglich wohl der niaiordomus (Hausmeier). Fr die persnlichen Dienstleistungen bei dem Herrscher waren Kmmerer angestellt, bei der Aus- 1) Die frnk. Ansiedelung hielt s. nrdl. v. der Lijs [lei] (l. Nebenfl. der Schelde); a. d. mittl. Mosel zog s. dieselbe an der Saar entlang sdstl. nach dem Wasgau zu. Die Gegenden der ob. Mosel blieben romanisch. 2) Das ehemalige Merkmal der Freien war zum Vorrecht der Könige geworden. 3) Unter Chlodovech ist das Volk noch im Mrz zur Heerschau zusammengetreten (d. sogen. Mrzfeld)', bei der wachsenden Gre des Reichs war es unmglich, die gesamte Be-vlkerung zu einer Heerversammlung zu vereinigen; in den stl. Landen jedoch (in Austraften) erhielt s. die Sitte, das Volk alljhrl. wenigstens einmal um den König zu versammeln.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer