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1. Das Mittelalter - S. 59

1889 - Gotha : Perthes
59 B. Meichsverfassung. Die Verfassung des Reiches Karls d. Gr. ruhte wesentlich auf den merovingischen Einrichtungen, welche gleichmig der die eroberten Lnder ausgebreitet wurden. a) Hos und Regierung. Der Hof war, wie in alter Zeit, der Mittelpunkt des Staates. Aachen (zwisch. Lttich a. d. Maas u. Kln), der Lieblingsaufenthalt des Kaisers, zuletzt gleichsam Residenz. Das gesamte Reich war politisch in Grafschaften, kirchlich in Bis-tm er eingeteilt. Die frhere Vereinigung mehrerer Grafschaften zum Herzog-tum war grundstzlich beseitigt, dagegen die Unterordnung der einzelnen Bi-schfe unter das Erzbistum auch in den germanischen Landen gleichmig durchgefhrt: so erhielt Salzburg der die bairischen Bistmer, Kln der niederdeutsche, Trier der die Mosellande die erzbischfliche Gewalt; die angesehenste Stellung in Germanien behauptete das Erzbistum Mainz. An den Grenzen erheb sich behufs der Verteidigung eine an Umfang und Macht die Grafschaft berragende politische Gewalt (die sogen. Markgrafschaft), sei es da die Mark, meist ein kleinerer, der Reichsgrenze vorgelegener mili-tatisch befestigter Landstrich. wie die dnische Mark, mit der Grenzgrafschaft unter einem Votsteher verbunden war. sei es da ein greres, neu er-wordenes Gebiet als selbstndige Grafschaft eingerichtet wurde, wie die spanischen Eroberungen 0- Grafen wie Bischfe wurden vom Könige erwhlt; gleichmig wurden sie zu dem groen Reichsdienst herangezogen, zur Teilnahme an den groen Versammlungen, zur Mitwirkung an der Gesetzgebung und zur Auf-ficht der die festgestellte Staatsordnung. In den germanischen (australischen) Teilen des Frankenreichs hatte sich das alte Mtzfeld (vgl. S. 48. 3), von Pippin in ein Maifeld verwandelt, erhalten. Von Karl ward dasselbe alljhrlich berufen 2); war es auch zunchst eine Versammlung aller Freien, so nahmen tatschlich an den Beratungen und Beschlssen nur die Beamten und sonstigen Groen des Reiches teil. In diesen allgemeinen Versammlungen wurde regelmig der Fhrung eines Krieges entschieden, Gesandte empfangen. Geschenke in alter Weise entgegengenommen, vor allen Dingen alles verhandelt, was in den Bereich des Rechts und der Gesetzgebung fiel. Die gefaten Beschlsse wurden in lateinischer Sprache in dem sogen, capitulare zusammengefat; wesentlich enthielten sie Vorschriften, die fr das ganze Reich bindend fein sollten (Reichsrecht); sie sollten den verschiedenen Volksrechten gegenber eine grere Einheit des Reichs und eine Gleichfrmigkeit in manchen Verhltnissen begrnden. Um die Ausfhrung der gefaten Beschlsse zu berwachen, eine regelmige Aufficht der die gesamte Staatsordnung zu ermglichen und die Vereinigung kirchlicher und staatlicher Gewalt in seiner Person und seinem kaiserlichen Amt zu veranschaulichen, schuf Karl die Einrichtung der missi oder missi dominici (die sogen. Knigsboten). Zu diesem Zwecke wurde das 1) Auer der span. u. bn. Mark treten deutlicher hervor die britannische, avarische od. pannonische u. friaulische. 2) unter d. Namen des Maifelds, wenn es auch hufig spter als im Mai ftattfanb.
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