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1. Das Mittelalter - S. 63

1889 - Gotha : Perthes
63 3. Die vllige Auflsung ves Reiches (bis zur Absetzung Karls Iii. 887). A. Die Leitung des Meiches Lothars I. Das Reich Lothars I. (| 855) ward unter seine Shne so geteilt, da Ludwig Ii. das italische Knigreich mit der Kaiserkrone. Karl das Knigreich Provence"), Lothar Ii. die nrdl. davon bis zur Nordsee gelegenen Gebiete (Knig-reich Lotharingien oder Lothringen) erhielt. In kurzer Zeit starben die Brder ohne mnnliche Erben dahin, zuerst Karl (f 863), dann Lothar Ii. (f 869); ihre Lnder rissen die Oheime ftudwig und Karl der Kahle an sich und teilten sie in dem Vertrage zu Meersen (unweit der Maas bei Maastricht) 870 so. da der elftere die rein deutschen Gebiete erhielt. Da Ludwig nun (bis auf flandrische Gebiete) alle2) deutschen Lnder unter seiner Herrschaft vereinigte, so bekam er in der Geschichte den Beinamen ..der Deutsche" (Germanicus)3); fr das gesamte deutsche Gebiet wurde der Name Ost franken blich im Gegensatz zu dem romanischen we st frnkischen Reich. Als Kaiser Ludwig Ii. starb (875). bemchtigte sich seines Erbes sein Oheim. Karl der Kahle; Ludwig dem Deutschen zuvorkommend, eilte er nach Italien und Rom; als Geschenk des Papstes (Johann Viii.) empfing er Weihnachten 875 die Kaiserkrone. Anf. des nchsten Jahres erhielt er in Pavia auf einer Reichsversammlung von den Groen auch die Huldigung als König von Italien. B. Die Kutwicketuug der ppstlichen Wacht. Die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten, welche Karl d. Gr. gebt, die Besttigung der Wahlen der Bischfe und bte (oft geradezu die Wahl selbst), der Vorsitz auf den Synoden ward ebenso innerhalb ihrer Gebiete von den einzelnen Knigen als emiches Recht in Anspruch genommen. Da nun in den brgerlichen Unruhen unter Ludwig d. Fr. und seinen Shnen die Kirche mit ihren reichen Besitzungen weltlicher Habsucht und Willkr sich preisgegeben sah, so regten sich in der frnkischen Geistlichkeit Bestrebungen, die auf eine Befreiung der Kirche von der weltlichen Macht hinzielten; zunchst verlangte man fr die Bischfe das Recht, von dem Urteile der Synode die Entscheidung des Papstes anzurufen, bald aber erklrte man mit Bezugnahme auf ltere Konzilien-beschlsse und Schreiben frherer Ppste (epistulae decretales) den Papst, dessen Primat sich bisher nur in der obersten Entscheidung schwieriger kirchlicher Fragen bekundet und durch bersendung des Palliums an die Erzbischfe in Erinnerung gehalten hatte, fr den alleinigen und unbeschrnkten Herren der Kirche. Zu dem Ende verffentlichte man um die Mitte des 1) Dasselbe umfate auer der Provence die fbl. Teile der burgunb. Gebiete. 2) Den Tod Karl b. K. und f. Sohnes (Ludwigs des Stammlers) benutzte man in Ostsranken, um 880 vertragsmig die Grenze im W. bis zur Scheibe und der die Maas in ihrem ob. Laufe auszubauen; ein betrchtl. Teil roman. Bevlkerung (a. b. Maas) toarb baburch mit Deutschland verbunben, aber beutsch wrbe auerhalb der Grenzen nur noch in Flanberu (zwisch. Lijs u. Meer, vgl. S. 48. 1) gesprochen. 3) S. nationale Bebeutuug hebt schon b. Mnch Otfrieb v. Weienburg hervor, bessen Evangelienbuch gegen 870 erschienen u. Ludwig b. D. geroibmet ist. Durch Otfrieb haben die Frauken das Evangelium in der Muttersprache erhalten, wie vorher (um 830) die Sachsen durch den Verfasser des Heljaud.
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