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1. Das Mittelalter - S. 196

1889 - Gotha : Perthes
Glauben gerecht gewordenen Snder aus Gnade Leben und Seligkeit zuteile. Die Kluft, die ihn damit von den Anschauungen der rmischen Kirche schied, deckte der schamlose Ablahandel auf. den der Dominikaner Tetzel im Auftrage des Kurfrsten Albrecht von Mainz in der Nhe Wittenbergs trieb. Der 31. Oktober 1517, an dem Luther 95 Stze (zu einer wissenschaftl. Verhandlung lateinisch abgefate Thesen) der die Lehre vom Ablasse an die Thr der Schlokirche in Wittenberg schlug, wurde der Geburtstag der deutschen Reformation. 1. Luthers Bruch mit dem Romanismus (bis zum Wormser Edikt 1521). A. Luthers Wannung durch den Mpst (die Religionsgesprche u. die 3 reformatorischen Hauptschriften). Die Kirche lehrte, da dem Christen die Vergebung der Snden zuteil werde, wenn er dem Priester, der die Schlssel des Himmels in gttlicher Vollmacht verwalte, reuig seine Snden gebeichtet habe; in der Absolution erhalte er Be-gnadigung von dem ewigen Tod oder den ewigen Strafen, sei jedoch noch zeitlichen Strafen, sowohl besonderen vom Priester auferlegten B-leistungen (Fasten. Almosen. Beten) als den Zchtigungen im Fegfeuer unter-worfen. Den Nachla nun von diesen zeitlichen Strafen gewhrte die Kirche durch den sogen. Abla, der durch verdienstliche Leistungen (Pilger-fahrten zu bestimmten Kirchen u. Altren. Zahlung von Geld zu kirchl. Zwecken, V B. zum Bau von St. Peter) erlangt werden konnte (vgl. S. 174. 1). In dieser Lehre war der Erla der Sndenschuld und der zeitlichen Strafen derartig mit einander verbunden, da in der groen Masse der Ablaempfnger die Vorstellung sich bilden konnte, die Sndenvergebung werde durch uere Leistungen, ja durch Geld erworben x). Daher hob Luther den Unterschied zwischen dem inneren sittlichen Vorgang bei der Bue und der ueren kirchlichen Ordnung mit aller Schrfe hervor und erklrte, da Gott jeglichem Christen, der wahrhaft reuig sei, vlligen Erla der Snde gebe, auch ohne priesterliche Absolution. Der kirchlichen Ttigkeit wies er nur insofern eine Stelluug an, als durch den Priester die gttliche Vergebung verkndet werde; von den Strafen, welche die Kirche der ueren Zucht willen ihren Gliedern auferlege, knne sie selbstverstndlich aud) einen Abla (Nachla) gewhren. Wenngleich in Luthers Thesen noch eine Ver-Mittelung mit der kirchlichen Lehre vorhanden zu sein schien, so hoben sie doch thatschlich die ganze Lehre von der ppstlichen und kirchlichen Schlsselgewalt auf. Die ffentliche Meinung, noch tief von dem Reuchunschen Streit erregt, ergriff mit ungeheurer Macht den Kampf um die Grundfragen des christlichen Glaubens. Die Vermittlung, welche Kurfürst Friedrich von Sachsen auf dem Reichstag zu Augsburg (1518) durch eine Gesprch Luthers mtt dem ppstlichen Legaten Cajetan 2) herbeizufhren suchte, scheiterte an dem grund- 1) Dazu mute auch der Ausdruck de Tetzelschen Ablasses verleiten plenaria rernissio f>mninm peccatorum". 2) Thomas de Bio aus Gae ta (Caieta, zwischen Rom u. Neapel am Meer).
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