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1. Geschichte des Mittelalters - S. 86

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
86 Die deutsche Kaiserzeit. Dielildung. Die Bildung wurde gefördert durch die Kenntnis neuer Länder und Völker, Pflanzen und Tiere, ganz besonders aber durch die Berührung mit den Arabern, die in Mathematik, Astronomie und Medizin Bedeutendes leisteten. Neben die Geistlichen, die bisher fast ausschließlich die höhere Bildung gepflegt hatten, traten die Laien, und es machte sich das Bedürfnis geltend, neben den Klöstern, den bisherigen Bildungsstätten, andere Mittelpunkte für wissenschaftliche Bestrebungen in den Universitäten zu schaffen, die anfangs freilich auch noch vorwiegend unter-kirchlichem Einfluß standen. Wirtschaft. (Sine vollständige Verschiebung brachten die Kreuzzüge aus wirt-Verhättnisse.!chaftlicheni Gebiet. An Stelle des bisherigen Tauschhandels trat der Kaushaudel und damit an Stelle der Naturalwirtschaft allmählich die Ge ldw irisch äst. Die Produkte und Gewerbe des Orients gingen über Alexandria und Constantinopel nach Venedig und Genua, von da nach Augsburg und Nürnberg und dann durch ganz Deutschland und Nordeuropa. In Italien und Süddeutschland, den Mittelpunkten des Weltverkehrs, entwickelten sich zahlreiche, stark bevölkerte Städte, deren Bürger durch Handel und Gewerbe reich wurden und nun nach politischer Selbständigkeit strebten. Je größer der wirtschaftliche Aufschwung der Städte wurde, desto mehr trat der Ritterstand, der diese wirtschaftliche Entwicklung nicht mitmachte, zurück, desto mehr trat der Bürgerstand in den Vordergrund des geschichtlichen Lebens. Iv. Staatliche und kulturelle Zustände in der Zeit der sächsischen, fränkischen und itaufifchen Kaiser. Königtum. § 65. Staatliche Zultände. 1. Königtum und Fürsten, a) Das Königtum ist ursprünglich erblich. Beim Aussterben der Familie hat der nächste Verwandte ein Anrecht auf den Thron, aber dieses Recht muß anerkannt werden. So tritt neben das Erbrecht das Wahlrecht. Dieses Recht beanspruchten später die Fürsten sür sich; bei der Wahl Rudolfs von Schwaben siegt zum ersten Male dieses Wahlrecht über das Erbrecht. Um die Erbfolge zu sichern, suchen die Könige schon zu Lebzeiten die Wahl und Krönung des ältesten Sohnes bezw. Nach-Die folgers durchzusetzen. Bei der Wahl Wilhelms von Holland treten Kurfürsten. ^ n0cfy Quf: die drei Erzbischöfe von Mainz, Cöln und Trier, ferner der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß), der König von Böhmen (Erzmundschenk), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer) — die sieben Kurfürsten —. Die Wahl fand in späterer Zeit meist in Frankfurt unter der Leitung des Erzbischofs von Mainz statt. Mit dem Königtum verbunden ist das Recht auf die Kaiserkrone. Zur Führung des Kaisertitels ist die Krönung in Rom erforderlich. Mit dem Aussterben der Hohenstaufen hört das
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