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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 148

1899 - Breslau : Handel
148 Das Königreich Preußen. verzichtete er auf die Erträge der Krondomänen und behielt sich nur eine bestimmte Summe zum Unterhalte der königlichen Familie vor. Die Union. Seit Johann Sigismund hielten sich die Kurfürsten und Könige aus dem Hause Hoheuzollern zum reformierten Bekenntnisse, während die Mehrzahl ihrer Unterthanen lutherisch war. Stets bemühten sich die Herrscher, der Zwietracht zwischen den Angehörigen der beiden Bekenntnisse nach Möglichkeit zu steuern und deren Vereinigung herbeizuführen. Das letztere gelang Friedrich Wilhelm Iii. 1817 Am 31. Oktober 1817, genau 300 Jahre nach Beginn der Reformation, empfing er gemeinsam mit den Lutheranern das Abendmahl. Sein Beispiel fand Nachfolge. An vielen Orten feierten die Lutherischen und Reformierten das Abendmahl fortan gemeinschaftlich. Jedem blieb hierbei seine religiöse Überzeugung von der Abendmahlslehre unbenommen. Die durch die gemeinsame Abendmahlsfeier begründete Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur evangelischen Kirche heißt Union. Der König als oberster Bischof seiner protestantischen Unterthanen arbeitete sodann mit den Hofgeistlichen eine Agende aus, durch welche der Kultus der Evangelischen in Preußen einheitlich gestaltet wurde. Im Jahre 1824 wurde sie eingeführt. Nur wenige Gemeinden, die Altlutheraner, schlossen sich der Union nicht an und stehen bis zum heutigen Tage außerhalb der evangelischen Landeskirche. Die katholische Kirche. Die Organisation der katholischen Kirche in Deutschland war durch die Stürme der Napoleonischen Zeit; anfs heftigste erschüttert worden. Zum Zwecke der Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse seiner katholischen Unterthanen trat Friedrich Wilhelm Iii. mit dem Papste in Unterhandlungen. Das Ergebnis derselben verössent- 1821 lichte Pius Vii. 1821 in der Bulle: „De salnte animarum“, und der König verlieh ihren Bestimmungen Gesetzeskraft. Die Bnlle enthielt eine neue Umschreibung der Diözesen. Für die westlichen Provinzen wurden das Erzbistum Köln und die Snfsraganbistümer Trier, Münster und Paderborn bestimmt, die Bistümer Aachen und Neu-Corvey also aufgehoben. In den östlichen Provinzen ward Posen zum Erzbistum erhoben und mit Gnesen vereinigt. Der Bischof von Knlm ist Snffragan des Erzbischofs von Posen-Gnesen, der Fürstbischof von Breslau und der Bischof von Ermeland sind exemt. Die Besoldung der Bischöfe und der Domgeistlichkeit übernahm der Staat, dem der gebührende Einfluß auf die Besetzung der Bischofsstühle gesichert ist. Der Zollverein. Im Jahre 1818 nahm Friedrich Wilhelm Iii. eine Reform des Zoll- und Steuerwesens vor. Nach derselben können alle Waren in Preußen aus- und eingeführt werden, aber es muß dafür an der Grenze ein mäßiger Zoll entrichtet werden. Um den Betrag desselben erhöht sich der Preis des eingeführten Gegenstandes, und dies erleichtert den einheimischen Fabrikanten den Wettbewerb mit den fremden. Der Zoll schützt also die vaterländische Arbeit (Schutzzoll). Die an der Grenze verzollten Waren können dann durch ganz Preußen befördert werden, ohne daß der Staat von ihnen nochmals eine Abgabe erhebt.
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