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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 158

1899 - Breslau : Handel
1850 1848 bis 1850 158 Das Königreich Preußen. Spitze der Regierung berufen. Derselbe beschwor einen Zwiespalt mit tri o^udtage herauf, infolgedessen dieser die Verweigerung der Steuern beschloß. Dennoch ordnete der Minister ihre Forterhebung an. Beamte und Heer stellten steh jedoch auf Seite des Landtages und Volkes und versagten der Durchführung jener verfassungswidrigen Verordnung ihre Mitwirkung. Da rief der Kurfürst gegen die „Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" die Hilfe der Frankfurter Versammlung an. Sie beschloß bewaffnetes Einschreiten. Das konnte aber Preußen, das den Bundestag nicht anerkannte, nicht zugeben, wenn es die Union aufrecht erhalten wollte. Es legte gegen den Frankfurter Beschluß Verwahrung ein und schickte Truppen in das Kurfürstentum. Als nun auch Österreicher und Bayern hier einrückten, schien der Entscheidungskampf um die Vorherrschaft tn Deutschland unvermeidlich. Friedrich Wilhelm Iv. suchte ihm auszuweichen, indem er durch den Ministerpräsidenten Grafen von Brandenburg in Warschau die Vermittelung seines Schwagers, des Zaren Nikolaus, anrief. Dieser sah in Preußens Vorgehen nur eine Begünstigung der Revolution und nahm drohend für Österreich Partei. Dem Kriege gegen zwei Großmächte glaubte sich Friedrich Wilhelm Iv. nicht gewachsen. Darum sandte er den Minister Otto von Mantenffel zum leitenden Minister Österreichs, dem Fürsten von Schwarzenberg, nach Olmütz, und hier fügte sich Preußen den Forderungen seines Gegners. Es überließ Hessen seinem Schicksale, entsagte den'unionsplänen und verstand sich im nächsten Jahre mit den übrigen norddeutschen Staaten zur Wiederbeschickung des Bundestages. Die Erhebung Schleswig-Holsteins. Bis zum Jahre 1459 hatten die beiden vereinigten Länder Schleswig und Holstein eigene Fürsten. Als aber im genannten Jahre der letzte Herzog, ohne Kinder zu hinterlassen, starb, wählten die Stände den ihm verwandten König von Dänemark zu ihrem Herrscher. Doch ließen sie sich zuvor die Verfassung und die staatsrechtliche Einheit der beiden Länder (up ewig ungebeelt!) verbriefen. Die Verbindung derselben mit Dänemark war eine bloße Personalunion. Lauenburg kam erst an Dänemark, als dieses in den Befreiungskriegen Norwegen den Schweden überlassen mußte. Die dänischen Politiker strebten die völlige Einverleibung der Elbherzogtümer in die Gesamtmonarchie an. Trotzdem die dänische Sprache nur in den nördlichen Grenzbezirken verbreitet ist und 88 Prozent der Bewohner der Herzogtümer Deutsche sind, suchte man das Deutschtum auf jede Weise zu unterdrücken. In Kirche und Schule, in der Rechtspflege und in der Verwaltung wurde die dänische Sprache eingeführt. Überall wurden die deutschen Beamten durch dänische verdrängt. Die Dänisierungsbestrebungen stießen jedoch bei der deutschen Bevölkerung auf hartnäckigen Widerstand und erzeugten das Bestreben, sich von der dänischen Herrschaft loszureißen. Im März 1848 gelangte in Kopenhagen durch eine Volksbewegung ein Ministerium aus Mitgliedern der eiderdänischen Partei ans Ruder. Dasselbe erklärte, daß Schleswig mit dem eigentlichen Dänemark durch eine Gesamtverfassung vereinigt, die bisher durch Realunion verbundenen
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