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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 191

1899 - Breslau : Handel
Wilhelm I., der Große. 191 beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Heere — und zwar die ersten drei, bezw. zwei Jahre bei den Fahnen, die letzten vier (fünf) Jahre in der Reserve —, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebotes und sodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. — A. 63. Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches im Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. — A. 68. Die Vorschriften über das Reichskriegswesen kommen in Bayern und Württemberg nach näherer Bestimmung der Bündnisverträge zur Anwendung. Xii. Reichsfinanzen. A. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird vor Beginn des Etatsjahres durch ein Gesetz festgestellt. — A. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, find sie durch („Matrikular"-) Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen. — A. 72. Über die Verwendung aller Einnahmen des Reiches ist durch den Reichskanzler dem Bundesrate und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. — A. 73. In Fällen eines außerordentlichen Bedürfnisses kann im Wege der Reichsgesetzgebung die Aufnahme einer Anleihe zu Lasten des Reiches erfolgen. Xiii. Schlichtung von Streitigkeiten. A. 76. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten, sofern dieselben nicht privatrechtlicher Natur sind, werden ans Anrufen des einen Teiles von dem Bundesrate erledigt. Wilhelms des Großen Friedensthätigkeit. Sicherung des Friedens. Der Frankfurter Friede hinterließ in der französischen Nation gegen die Deutschen nur Gefühle des Hasses. Mehr als der Verlust von Elsaß-Lothringen schmerzte das eitle Volk das Bewußtsein, einem bisher mißachteten Nachbarn unterlegen zu sein und an ihn die Führung Europas verloren zu haben. „Revanche" wurde in Frankreich das Losungswort der Presse und der Volksredner. Überraschend schnell trug das an Hilfsmitteln reiche Land seine Kriegsschuld ab. Mit aller Kraft betrieb es seine Rüstungen, um den Kampf gegen die Deutschen bei der ersten Gelegenheit, die Aussicht auf Erfolg böte, beginnen zu können. Einen natürlichen Damm bot dem Rüstungseifer nur die Thatsache, daß Frankreichs Bevölkerungsziffer schon 1871 hinter der des Deutschen Reiches zurückstand und seither nicht sonderlich gewachsen ist. Die Überlegenheit des letzteren ward dadurch nach jeder Volkszählung augenscheinlicher. Frankreich sah sich deshalb nach Bundesgenossen um. Aber die deutsche Politik verstand es, die republikanische Großmacht in der Vereinzelung zu erhalten. Ein beredtes Zeugnis von der thatsächlichen Gruppierung der Staaten in Europa gab im Jahre 1872 die Berliner Dreikaiserzusammenkunft. Als 1878 die bisherige Freundschaft Rußlands sich zu wenden drohte, bewirkte Fürst Bismarck einen engeren Zusammenschluß des Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns zum Zwecke der gemeinsamen Verteidigung
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