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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen, der deutschen und brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 18

1886 - Leipzig [u.a.] : Strübig
18 Drako und (Sofort in Athen. werden. Lykurg wollte nicht, daß es Reiche nnb Arme in Sparta gebe. Die Gleichheit des Besitzes suchte er dadnrch herzustellen, daß er das ganze Land in 9000 größere und 30000 kleinere Anteile oder Lose zerlegte. Jene erhielten die spartanischen Dollbürger, diese die Periöken, d. H. diejenigen Bewohner Lakoniens, welche sich den siegreichen Dorern gutwillig unterworfen hatten. Mehr als eins dieser Lose durfte weder der Spartiat noch der Periöke besitzen Lebensweise und Erziehung. Die Spartiaten aßen auch gemeinschaftlich; das Nationalgericht war bte sogenannte schwarze Suppe, vermutlich ein Gemisch von Fleischbrühe, Blut, Essig und Salz. Reisen ins Ausland waren verboten, nnb auch den Fremden, die nach Sparta kamen, wurde der Aufenthalt sehr erschwert Die Stadt durfte keine Mauern haben, der Mut ihrer Bürger sollte die Wehr sein. Auch Mädchen und Frauen wurden durch körperliche Übungen abgehärtet Die Erziehung war sehr hart. Jedes neugeborene Kind wurde besichtigt; ungesunde Kinder wurden zum Verhungern ausgesetzt. Die Knaben mußten unbekleidet auf Rohrbetten schlafen und ebenso thre Spiele halten, die Jünglinge in Gegenwart älterer Männer schweigen und durften nur auf Fragen kurz und bestimmt antworten. Leeres Geschwätz wurde mcht gebulbet; die lakonische Kürze war sprichwörtlich. Am Feste der Artenus würden sie öffentlich bis aufs Blut gepeitscht und der war ein Ferglmg, welcher auch nur einen Schmerzenslaut von sich gegeben hätte. Manche sollen die Glaubhaftigkeit so weit getrieben haben, daß sie" ohne einen Klagelaut tot am Altare der Göttin niebersanken. — Allerbings würden die Spartaner bei dieser Verfassung ein tapferes Volk, aber man 'fcutb bei ihnen keine Liebe zu Künsten und Wissenschaften, und die ebtemi, sanften Tugenben fehlten in eparta. — Um feinen Gesetzen nachtililtiqc Wirkung zu verschaffen, lreß sich Lykurg von den Oberhäuptern , des Volkes einen Eid leisten, sie bis zu 1et^er Jbtederkehr 5jt halten. Dann ging er auf Reisen und kehrte nicht mehr nach Sparta zurück, um feine Landsleute niemals ihres Eides entbinden zu dürfen; er soll der Sage nach auf der Insel Kreta gestorben sein. Zum erstenmale bewahrten sich bte Lykurgischen Einrichtungen tu den messenischcn Kriegen, tnsolge bereu das westlich von Sparta belegene Messenien trotz der tapferen Gegenwehr feiner Bewohner erobert und jenem Staate einverleibt würde. 0. Drako und Solon in Athen (594 n. Chr.). . Im athenischen Staate waren nach der Abschaffung des Königtums und Einführung der Republik (Freistaat) häufig Unruhen eingetreten. Die zum tonischen Stamme gehörenbe Bevölkerung des Staates sehnte 'sich nach einer festen Ordnung der allgemeinen Verhältnisse, und der Archont (höchster Staatsbeamter) Drako versuchte, biefe Orbnung herzustellen (620 v. Ehr). Aber feilte Gesetze waren zu streng; jebes, auch das kleinste Verbrechen wurde mit dem Tode bestraft. Daher sagte man, Drakos Gesetze feien mit Blut geschrieben. Die Unruhen dauerten fort; da gelang es beut Archonten Solon, dem unglücklichen Zn staube Der Dinge durch eine vortreffliche Saatsverfasfnug ein Ende 'zu machen. Seine Gesetze waren milber als die, welche Drako nnb Lykurg gegeben; er selbst trug einen Reichtum voll Milbe mit männlicher Würbe und streuger Rechtschaffenheit vereinigt in _ sich. Solon wanbelte die bisherige Regierung der Vornehmen und Reichen (Aristokratie) tu eine gemeinsame (demokratische)' tun. Die Dbrlflfcit bestaub aus 400, später 500 der ersten Bürger. Aus biesen würde wieder ein Ausschuß erwählt (besten Mitglieber Prytänen genannt wurden), welcher den wichtigsten Teil der gesetzgebenden und ausübenben Gewalt vertrat. Die höchsten Beamten des Staates waren neun Archonten, und das höchste Gericht würde bin-ch den Arcopä(| ausgeübt. Dieser hatte die Entscheibuug über Leben und Tod tn feiner Hand, denn er galt als letzte und höchste Instanz. Sein Einspruch machte darum auch jedes Urteil eines anberen Gerichtshofes uugiltig. Er konnte liederliche, unthätige und unordentliche Bürger auch nnangeklagt richten, ebenso führte er die Aufsicht über die Religion und die Jugend'. Die unparteiische Gerechtigkeit der Areopaglteu war sprichwörtlich, auch konnte nur ein gewesener Archont Mitglieb des Areopägs werben. Die athenischen Bollbürger versammelten sich in gleichen Zwischenräumen zehnmal int Jahre zur Volksversammlung, zu der sie mit volleubetem zwanzigsten Lebensjahre Zutritt erhielten;
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