Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Neuzeit - S. 90

1892 - Gotha : Perthes
90 Amtleute, die durch Bestellung eines Justiticinus die sogen. patrinio-niale und bomaniale Gerichtsbarkeit ausbten. Jnbem Friedrich b. Gr. nun auf dem Lanbe staatlich geprfte Justitiaren und m den Städten fr die Anstellung der Richter die knigliche Besttigung verlangte, in schwereren Straffachen den Untergerichten nur die Untersuchung, die Urteils-sprechung bagegen den Gerichten 2. Instanz zusprach, unterwarf er das gesamte niebere Gerichtswesen der staatlichen Aufsicht. Die staatlichen Appellationsgerichte (Gerichte 2. Instanz) fhrten in den einzelnen Landschaften verschobene Namen'). - Als hchste Gerichtshfe blieben nur das Tribunal zu Knigsberg in Preußen und das (Ober-) Tribunal zu Berlin bestehen. . , . x r . Wie die Verwaltung (das Generalbirektormm). so war auch das ^usuz-rocsen2) einer Anzahl von Ministern unterstellt, von benen Samuel Cocceji anfangs der bebeutenbste war. Sein Werk war die Neuorbnung der Gerichtsverfassung, nach beren Durchfhrung er zum Grokanzler (1747) erhht warb. Die Kobifikation des Rechts, die er im corpus juris tri-dericianum unternahm, ist Entwurf geblieben; das preuische allgemeine Lanbrecht wrbe erst nach dem Tode Friebrichs Ii. vollenbet und erhielt 1794 Gesetzeskraft. Bei aller Neigung fr die franzsische Litteratur war Friebrichs Wesen ternbeutsch; seine Gerechtigkeitsliebe, seine schlichte Erscheinung, seine^Verach-tunq der Lge und des Scheins, seine Pflichttreue und unermubliche Ttigkeit prgten sich tief dem ganzen deutschen Volke ein. Wie ihn seine Ruhmes-thaten zum Helben seiner Zeit erhoben, so machte ihn die Art semer Reglerung (der aufgeklrte Absolutismus ob. Despotismus) zum Vorbilb sur die Fürsten und Hfe Europas. Freilich, als Friedrich starb (1786), hatte stch w^unumlchranll Monarchie auch da, wo sie, wie in Preußen, nur das Vollswohl ) im uge hatte berlebt 4), und die Notwenbigkeit, den Staat auf die freie Teilnahme des Volkes zu grnben, stellte sich nach 2 Jahrzehnten auch m Preußen unab-weislich heraus. Das fridericiamfche Zeitatter (die deutsche Ausktrung). Mit Isaak Newtons [njutn] Entbeckung des Gesetzes der Gravitation ^) erhielt das copernicanische System (vgl. l. T., 215; 1) Regierung, Hofgericht, Obergericht, Kammergericht (fr Berlin und einen groen 2?Neben^dem Kollegium der Justizminister und der Minister vom Generaldirektorium gab es ein 3. Kollegium, das der Minister des Auswrtigen. Uber ihnen stand das Kabinett des Knigs. . 3) mit dem Grundsatz alles fr das Volk, nichts durch das Volk . 4) vollends in vielen kleinen deutschen Frstentmern, in denen bte glnzende, die Krfte des Staates weit bersteigende Hofhaltung dazu fhrte, ihre Stimmen im Reichstag de Ausland zu verkaufen, die Unterthanen mit immer neuen Steuern zu drcken, ja wie eine Ware in den Kriegen zu verhandeln (vgl. S. 52. 2). 5) Newtons groes Werk ' pbilosophiae naturalis principia mathematica ward und 1687 abgefat.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer