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1. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 96

1895 - Gotha : Perthes
96 wurde, den Schein zu erwecken, als ob er unter der gesetzlichen Herrschaft des Volkes und Senates die erste brgerliche Stellung einnehme. Dem Volk blieb daher die gesetzgebende Gewalt und die Ernennung der Beamten; doch hatte Octavian durch das tribunicische Amt, das er auf Lebenszeit erhielt, das Recht, die Gesetzgebung zu leiten1); das Recht der Beamten whl vollends wurde durch die Bestimmung, da nur die vom Princeps gebilligten Männer zur Wahl zugelassen wurden, fr das Volk bei-nahe aufgehoben. Grer war die Macht des Senates 2); denn nicht nur erschien der Prin-cipat von seiner Wahl abhngig, sondern Octavian gab ihm auch das Recht, fr eine Reihe von Provinzen die Statthalter zu ernennen und belie ihm die Stellung einer beratenden Behrde; freilich dadurch, da Octavian zuerst stimmte, bte er einen beherrschenden Einflu im Senate aus. Die volle Macht im Staate besa Octavian jedoch durch den Oberbefehl der die gesamte Kriegsmacht; Stellung und Namen des Imperators be-hielt er dauernd; dies fhrte dazu, nach Rom ein Hauptquartier (praetorium) zu verlegen; 9 Kohorten Prtorianer (Garde) teils in Rom teils in Italien bernahmen die Wache in dem kaiserlichen Palast und in den Orten, wo sich der Kaiser aufhielt3). Die Legionen standen ausschlielich in den kaiserlichen, an den Grenzen gelegenen Provinzen; sie schworen dem Imperator den Eid, wurden von ihm allein ausgehoben 4), erhielten durch ihn die Befehls-habet und die Lhnung ^); sie waren in stehende Heere umgewandelt und lagen in festen Standorten (Garnisonen). Wie den Oberbefehl zu Lande, so hatte Octavian auch den zur See; mit den Flotten, die in den Kriegshfen zu Misenum (in Kompanien, unweit von Neapel) und Ravenna (sdl. von der Pomndung) lagen, beherrschte er die italischen Ksten; dadurch ermglichte er auch die regelmige Getreidezufuhr nach der Hauptstadt, eine Sorge (cura annonae), die er unmittelbar in die Hand nahm. Eine Polizei Mannschaft (vigiles) unter dem praefectus urbi hielt in Rom die ffentliche Ordnung aufrecht. Auf die imperatorische Macht gesttzt, erhob sich der Princeps all-gewaltig der Volk und Senat; seine zusammenfassende Macht spiegelte sich in dem ausschlielichen Recht, Gold- und Silbermnzen mit seinem Bildnis zu 1) Auch traten kaiserliche Verordnungen (constitutiones) den Gesetzen zur Seite. 2) Octavian schuf ihn neu, indem er eine Anzahl Senatoren ernannte und diese dann wieder anbere (durch Kooptation) whlten. 3) Fr den Dienst der einzelnen Mitglieber des kaiserlichen Hauses gab es auch eine germanische Leibwache in Rom. 4) Die in Rom ftehenben Truppen wrben in Italien ausgehoben, sonst fanb ein dilectus nicht mehr statt. Man trat freiwillig ins Heer unter bestimmten Bedingungen, welche die Dienstzeit, den Solb und die Versorgung nach der Dienstzeit betrafen; die Prtorianer bienten 16, die Legionare 20 Jahre. Die Legionen in den Provinzen, an beren Spitze jetzt legati stauben, ergnzten sich aus den Provinzen und zwar ausschlielich durch rmische Brger; die fortschreitend Verleihung des rmischen Brgerrechts und die zahlreichen Militrkolonien ermglichten biefe Ergnzung. Die cobortes vigilum wrben aus Freigelassenen gebildet. 5) Die doppelte Verwaltung der Provinzen durch den Senat und den Kaiser fhrte zu der Errichtung einer doppelten Kasse, des aerarium (Reichskasse) und des kaiserlichen fiscus.
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